Nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts darf Circus Krone weiterhin behaupten, dass Peta-Aktivisten nicht vor Straftaten zurückschrecken.

Hamburg. Das Hamburger Landgericht entscheidet: Die Kritik von Circus Krone an der Tierschutzorganisation Peta ist zulässig. Auch Peta habe schon heftig gegen den Zirkus ausgeteilt. Nach dem Gerichtsurteil darf der Circus Krone weiterhin behaupten, dass Aktivisten der Tierschutzorganisation Peta auch nicht davor zurückschreckten, „auf Straftatbestände zurückzugreifen“. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts wertete die Aussage als zulässige Meinungsäußerung, wie Sprecher Conrad Müller-Horn am Donnerstag sagte.

Zur Begründung hieß es, die Organisation – „als öffentlich überaus bekannter Tierschutzverein“ – werde angegangen, nachdem sie den Circus Krone zuvor selbst öffentlich harsch zum Thema Tierhaltung im Zirkus kritisiert habe. „Vor diesem Hintergrund muss der Antragsteller im Sinne eines „Rechts zum Gegenschlag“ ebenfalls scharfe, polemische und überspitze Kritik hinnehmen.“

Circus Krone – nach eigenen Angaben der größte Zirkus in Europa - hatte im Juni 2011 in einem Schreiben an Verlags- und Redaktionsleitungen unter anderem verbreitet: „Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht, verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen.“ Peta hatte dagegen zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, die nun aber aufgehoben wurde. Gegen das Urteil kann die Organisation Berufung einlegen.

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Die Bewertung, welches Verhalten ein Straftatbestand ist, sei in der Regel eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung, sagte Müller-Horn. „Der Begriff „Straftatbestände“ wird in der in Rede stehenden Pressemitteilung nicht im strafrechtlichen juristischen Sinn, sondern in einem umgangssprachlichen Sinn verwendet.“ Auch die Meinungsfreiheit stehe hier im Vordergrund: Die Frage, ob es sich beim Verhalten der Aktivisten um angemessenen Tierschutz handelt, müsse ebenso öffentlich diskutiert werden können wie die Frage, ob die Haltung von Wildtieren im Zirkus aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu verantworten ist. Der Anwalt des Circus Krone wertete die Gerichtsentscheidung als klar und deutlich.

Ende vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof in einem weiteren Streit zwischen Peta und dem Circus Krone eine Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) bestätigt: Demnach darf die Tierschutzorganisation weiterhin Bildsequenzen aus heimlich aufgenommenen Videoaufnahmen einer Vorstellung des Circus Krone zeigen. Das OLG hatte entschieden, dass die heimlichen Aufnahmen zwar einen Rechtsbruch darstellten, die Verbreitung jedoch nicht verboten.

(dpa/abendblatt.de)