Die Grünen aus Schleswig-Holstein wollen Tanzverbot am Karfreitag lockern. GAL-Chefin aus Hamburg findet die verordnete Ruhe sinnvoll.

Hamburg. Die Grünen aus Schleswig-Holstein haben sich für eine Lockerung der von der Politik verordneten Ruheregelung am Karfreitag ausgesprochen. Besonders der Landtagsabgeordnete Rasmus Andresen hält die Regelung laut Medieninformationen für nicht mehr „zeitgemäß“. Er argumentierte, dass auf andere Religionen gesetzgeberisch auch keine Rücksicht genommen werde.

Am Karfreitag soll von 2 Uhr morgens bis 2 Uhr am Ostersonnabend Ruhe im öffentlichen Leben einkehren. An diesem Feiertag soll der Kreuzigung und dem Tod Jesu gedacht werden Auch in Hamburg heißt das: Keine Party, kein Tanz, und kein Dom-Vergnügen.

Doch die Parteikollegen aus Hamburg sehen keinen Änderungsbedarf an der verordneten Ruhe. Auch die Landesvorsitzende der GAL, Katharina Fegebank, meldete sich zu diesem Thema zu Wort. Ihrer Meinung nach können die jetzigen Regelungen so beibehalten werden. „Ich finde es sinnvoll, dass die Menschen, unabhängig von dem religiösen Hintergrund, für einen Tag Ruhe einkehren lassen“, so die 35-Jährige. „Außerdem hat ja jeder, der privat bei sich zu Hause feiern möchte, auch das Recht dazu. Aber wenn die Boxen an diesem Tag mal nicht so laut aufgedreht werden, ist das für niemanden ein Beinbruch. Hier ist einfach etwas Verständnis und Respekt füreinander gefragt“, so Fegebank.

Grundlage für die Sonderregelung am Karfreitag ist die sogenannte Feiertagsschutzverordnung. Darin heißt es, dass an diesem Tag „der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen“ verboten sind. Es sei denn, der „ernste Charakter“ des Feiertages werde gewährt. Ebenso untersagt sind „sportliche Veranstaltungen, soweit sie mit Auf- oder Umzügen oder mit Unterhaltungsmusik verbunden sind.“ (HA)