Wer im Hamburger Stadtteil St. Georg Kontakt zu einer Prostituierten aufnimmt, soll nach dem Willen des Senats künftig bis zu 5000 Euro Strafe zahlen.

Hamburg. Die Stadt Hamburg will massiv gegen die Straßenprostitution im Stadtteil St. Georg vorgehen. Der Senat will am 24. Januar eine “Kontaktverbotsverordnung" beschließen. Diese verbietet Freiern, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Verordnung wird eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro für die Freier fällig. Die zuständige Innenbehörde bestätigte auf Anfrage, dass eine entsprechende Verordnung geplant ist und umgesetzt werden soll.

Frank Reschreiter, Sprecher von Innensenator Michael Neumann (SPD), sagte: „Der Senator hält dies für einen richtigen Ansatz, um die Straßenprostitution in St. Georg einzudämmen. Denn dieses ist ein Problem für den Stadtteil.“ St. Georg ist seit 1980 Sperrgebiet, das konnten die Behörden aber zu keinem Zeitpunkt durchsetzen.

+++ Im Sperrgebiet St.Georg sollen potenzielle Freier künftig bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen, wenn sie eine Prostituierte ansprechen. Halten Sie dieses Vorgehen für richtig? +++