Die Verfassunggebende Synode beendet am Sonntag ihre Tagung und wird den ersten Haushalt für die fusionierte Kirche beschließen.

Rostock-Warnemünde. Nachdem die Vertreter der drei evangelischen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern einer Fusion zugestimmt haben , will die Verfassunggebende Synode am Sonntag in Rostock-Warnemünde den ersten Haushalt für die fusionierte Kirche beschließen. Er hat für sieben Monate ab Pfingsten 2012 ein Volumen von knapp 250 Millionen Euro. Hochgerechnet auf ein volles Jahr ergebe sich daraus ein Etat von rund 420 bis 425 Millionen Euro, hieß es von Seiten der Kirchenleitung.

Nicht mehr zur Debatte steht die künftige Tätigkeit der vier Bischöfe. Die zu ihrer „Überleitung“ gedachte Beschlussvorlage hatte am Sonnabendnachmittag nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden. In einer überraschend am späten Abend noch einberufenen Sitzung billigte das Kirchenparlament dann aber unter Abweichung von der üblichen Geschäftsordnung eine veränderte Beschlussvorlage. Nach erneuter Diskussion stimmten 207 der 233 Mitglieder für den neuen Vorschlag der Gemeinsamen Kirchenleitung.

+++ Die Nordkirche ist beschlossene Sache +++

+++ Nord-Kirchen gehen letzten Schritt zur Vereinigung +++

Mit dem Beschluss kommt die Synode einer Vorgabe aus dem Fusionsvertrag nach. Wäre er erneut ohne Mehrheit geblieben, hätte die neugegründete Nordkirche zwar die vier derzeit in Mecklenburg, Pommern und Nordelbien tätigen Bischöfe übernommen. „Sie hätten aber quasi ohne Geschäftsbereich amtiert“, erläuterte der Pressesprecher der mecklenburgischen Landeskirche, Christian Meyer.

Anders als in der ursprünglichen Fassung werden in dem jetzt gebilligten Überleitungsbeschluss die Bischöfe Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald), Andreas von Maltzahn (Schwerin), Kirsten Fehrs (Hamburg und Lübeck) und Gerhard Ulrich (Schleswig und Holstein) nicht mehr namentlich genannt. Außerdem ist festgelegt, dass die beiden in Mecklenburg und Pommern tätigen leitenden Geistlichen „längstens“ bis zum Ende der Amtsperiode der ersten Kirchenleitung bestellt werden. Diese wird im Jahr 2012 von der neuen Landessynode gewählt und amtiert voraussichtlich bis 2019.

Hintergrund für die ursprüngliche Ablehnung der „Bischofs-Überleitung“ dürfte neben der in Nordelbien laut gewordenen Kritik an der Struktur der Bischofsämter in der Nordkirche vor allem der Streit um die Amtszeit des Greifswalder Bischofs Hans-Jürgen Abromeit sein. Ihm fehlt offensichtlich der uneingeschränkte Rückhalt in seiner pommerschen Synode. Die jetzt verabschiedete Fassung des „Überleitungs-Beschlusses“ entzieht den derzeit dort diskutierten Klagen gegen die mittlerweile beschlossene Verlängerung von Abromeits Amtszeit von 2013 auf 2018 nicht von vornherein die juristische Grundlage.

Nach der endgültigen Billigung der Synode von Verfassung und Einführungsgesetz löst die Nordkirche zu Pfingsten die drei bisherigen Landeskirchen Mecklenburg, Pommern und Nordelbien ab. Die dritte Tagung der Verfassunggebenden Synode geht am Sonntagmittag in Rostock-Warnemünde mit einem Ausblick auf den Kirchentag 2013 in Hamburg zu Ende.