Seit Monaten streitet die Sozialbehörde mit dem Verein SterniPark um die Meldepflicht. Die Behörde stellte jetzt ein neues Gutachten vor.
Hamburg. Hamburgs Familiensenator Dietrich Wersich (CDU) hat bundesweit einheitliche Rechtsgrundlagen für die Betreiber von Babyklappen gefordert. Alle Anbieter müssten ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen, die Abgabe eines Kindes spätestens am nächsten Tag den Behörden zu melden, sagte Wersich. Der Senator untermauerte seine Forderung mit einem Gutachten, das vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in seinem Auftrag erstellt wurde.
Wersich streitet seit dem vergangenen Jahr mit dem Hamburger Babyklappen-Betreiber SterniPark über die Meldepflicht. Der Verein will daran festhalten, abgegebene Babys erst nach acht Wochen zu melden, falls die Mütter ihre Babys nicht wieder zurückgenommen haben.
Dem Gutachten zufolge ist die Rechtslage bei Findelkindern eindeutig. Spätestens einen Tag, nachdem ein Kind gefunden wurde, müsse es beim Standesamt angezeigt werden, sagte Thomas Meysen, einer der Autoren des Gutachtens. Dann werde ein Vormund bestellt. Wenn sich die Mutter später melde, müsse der Vormund überprüfen, ob es sich wirklich um die Mutter handele und das Kind zurückgegeben werden könne.
Auch die GAL-Fraktion sieht sich durch das Gutachten in ihrer Kritik an der Praxis des SterniParks bestätigt. "Im Sinne des Kinderschutzes sollte es selbstverständlich sein, dass für in Babyklappen abgelegte Kinder unverzüglich ein Vormund bestellt wird", sagte Christiane Blömeke, Sprecherin der GAL Bürgerschaftsfraktion. "Wir hoffen, dass die Gespräche zwischen Sozialbehörde und SterniPark auf Basis des Gutachtens zu einem positiven Abschluss gebracht werden."
Wersich kündigte an, das Gutachten in die Familienministerkonferenz der Länder einzuspeisen. „Ich werde nicht zum Fan von Babyklappen“, sagte der CDU-Politiker. Aber solange es keine anderen gesetzlichen Regelungen gebe, müsse wenigstens eine einheitliche Rechtspraxis geschaffen werden. Die anonym abgegebenen Babys seien nicht Privatsache der Träger von Babyklappen, betonte der Senator.
Das Angebot, ein Kind anonym oder zumindest für einen bestimmten Zeitraum ohne persönliche Daten über die Mutter in einem Krankenhaus zu entbinden, hält Wersich für den besseren Weg. Er begrüßte daher die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung, eine Rechtsgrundlage für vertrauliche Geburten zu schaffen.
Wersich wies darauf hin, dass Hamburg die Babyklappen des Vereins SterniPark schließen könne, wenn es dort zu dauerhaften Rechtsbrüchen komme. SterniPark unterhält seit gut zehn Jahren das Angebot, das bundesweit das erste war. Seit 1999 wurden in den Babyklappen 38 Kinder abgegeben. 15 von ihnen wurden später von den Müttern wieder zurückgenommen.