In Hamburg und Schleswig-Holstein müssen weniger als fünf Prozent aller nach dem allgemeinen Strafrecht Verurteilten ins Gefängnis.

Hamburg/Kiel. Von den in der Hansestadt im Jahr 2008 schuldig gesprochenen 20.532 Männern und Frauen haben knapp unter fünf Prozent Freiheitsstrafen ohne Bewährung bekommen. In Schleswig-Holstein waren es im vergangenen Jahr ähnlich wie 2007 sogar unter vier Prozent von 17.271 schuldig gesprochenen Menschen.

Bei rund 14 Prozent setzten die Hamburger Gerichte 2008 die Freiheitsstrafen zur Bewährung aus. 82 Prozent kamen mit einer Geldstrafe als schwerster Strafe davon. Während bei Raub und Erpressung in 39 Prozent, bei Sexualstraftaten in 20 Prozent und bei Diebstahl und Unterschlagung in zehn Prozent der Fälle Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt wurden, lag die Quote bei Straßenverkehrsdelikten sowie bei Straftaten gegen den Staat nur bei einem Prozent. In Hamburg wurden im Vergleich zu 2007 zwei Prozent weniger Menschen von den Gerichten verurteilt.

In Schleswig-Holstein setzten die Richter bei zwölf Prozent der Schuldsprüche die Freiheitsstrafen zur Bewährung aus. Bei 84 Prozent gab es als schwerste Strafe eine Geldstrafe. Von den wegen Raubes und Erpressung schuldig gesprochenen Menschen erhielten 48 Prozent Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Bei Sexualdelikten waren es 14 Prozent und bei Diebstahl und Unterschlagung sieben Prozent. Aufgrund von Straftaten gegen den Staat und bei Delikten im Straßenverkehr mussten jeweils nur ein Prozent der Verurteilten ins Gefängnis. Im nördlichsten Bundesland wurden 2008 insgesamt fünf Prozent weniger Menschen zu Strafen verurteilt als 2007. (epd)