Hat jetzt auch Hamburg eine Dienstwagenaffäre? Doch Innensenator Christoph Ahlhaus meint, er habe gegen keine Vorschriften verstoßen.
Hamburg. Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) ist sich keiner Schuld bewusst. In der Affäre um eine Tour nach Paris wies der Unionspolitiker am Donnerstag Berichte zurück, nach denen er seinen Dienstwagen zu Unrecht privat genutzt haben könnte. „Es gibt (...) keinerlei Verstöße gegen irgendwelche Rechtsvorschriften", sagte Ahlhaus auf einer eigens angesetzen Pressekonferenz. "Es gibt nichts, was ich hätte abrechnen müssen und nicht abgerechnet haben.“
Hintergrund ist die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der SPD, nach der Ahlhaus im Oktober 2008 einen Tag vor einer Sicherheitskonferenz in Paris anreiste und danach privat einen Tag länger blieb. In Abrede steht nun, dass Ahlhaus während dieser Zeit seinen Dienstwagen samt Fahrer hätte aus eigener Tasche bezahlen müssen. Denn in den Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen der Stadt Hamburg aus dem Jahr 1964 heißt es, dass bei Privatfahrten, die weiter als 200 Kilometer von Hamburg wegführen, die zusätzlichen Kosten für Treibstoff und den Fahrer zu ersetzen sind, „sofern die Fahrten nicht durch die amtliche oder politische Stellung bedingt sind“.
Ahlhaus betonte, dass er seinen Dienstwagen samt Fahrer bereits als geldwerten Vorteil mit 600 bis 700 Euro pro Monat pauschal versteuere, um eben nie in die Verlegenheit zu geraten, Privatfahrten erklären zu müssen. Er betonte daher mit Blick auf die Bestimmung aus dem Jahr 1964: „Würde diese Dienstwagenregelung für mich Anwendung finden, wäre es ein Widerspruch.“ Schließlich könne es nicht sein, dass bei einer bereits geleisteten Pauschale zusätzlich der Einzelfall noch einmal bezahlt werden muss.
Der Leiter der Staatsschutzabteilung im Landeskriminalamt (LKA), Detlef Kreutzer, wies darauf hin, dass Ahlhaus grundsätzlich als gefährdete Person eingestuft sei. Deshalb seien auch Ahlhaus Dienstwagen, sein Fahrer und Personenschützer bis zum Schluss in Paris gewesen. Für das LKA spiele es keine Rolle, ob Ahlhaus dienstlich oder privat unterwegs sei. Im konkreten Fall sei allerdings eine Gefährdung festgestellt und der gepanzerte Wagen in die französische Hauptstadt beordert worden.
„Das ist kein zusätzlicher Spaß. Ich suche mir das nicht aus“, sagte Ahlhaus. Natürlich wäre er mit einem Auto der deutschen Botschaft in Paris ebenso gut unterwegs gewesen. Doch dies habe das LKA nicht zugelassen. „Ich hatte keine Wahl.“ Etwas anderes wäre es gewesen, wenn er etwa mit den französischen Autos nicht zufrieden gewesen wäre und den eigenen Dienstwagen extra hätte vorfahren lassen. Dann hätte theoretisch die Regelung von 1964 gezogen - allerdings nur für die Fahrt vom Hotel zum Museum und wieder zurück, also etwa sechs Kilometer, sagte Ahlhaus. Im konkreten Fall wies er aber auch das zurück, da er ja als gefährdete Person gezwungen war, den Dienstwagen zu nutzen.
Die SPD-Fraktion hat inzwischen eine zweite kleine Anfrage gestellt, in der Ahlhaus seine Parisfahrt noch einmal schriftlich erklären soll. Nach Ansicht des SPD-Innenexperten Andreas Dressel haben nämlich das Steuerrecht und die Dienstfahrtenvorschrift nichts miteinander zu tun. „Die Richtlinie ist klar“, sagte Dressel. Da stehe nicht drin, dass man sie durch die private Steuer erledigen könne. Die Steuer habe etwas mit dem Fiskus zu tun, die Richtlinie dagegen mit Ahlhaus’ Arbeitgeber, der Stadt Hamburg.