Die Ehrenbürgerschaft ist die höchste Auszeichnung, die Hamburg zu vergeben hat. Rechte und Pflichten für den Geehrten ergeben sich aus der...

Die Ehrenbürgerschaft ist die höchste Auszeichnung, die Hamburg zu vergeben hat. Rechte und Pflichten für den Geehrten ergeben sich aus der Verleihung nicht. Das Recht der Verleihung steht dem Senat zu.

Um der Ehrung noch mehr Bedeutung zu geben, wurde allerdings 1834 erstmals (und seit 1871 immer) die Zustimmung der Bürgerschaft eingeholt. Mittlerweile halten auch die Fraktionschefs der im Parlament vertretenen Parteien je eine Rede aus Anlass der Verleihung, in der sie ihre Haltung zu der Ehrung erläutern.

Ehrenbürgerschaften gehen auf die Zeit der Französischen Revolution zurück. Damals wurden ausländische Persönlichkeiten geehrt, die sich nach allgemeiner Ansicht um Menschenrechte und Freiheit verdient gemacht hatten, indem ihnen das französische Staatsbürgerrecht ehrenhalber verliehen wurde. Dieser Bestimmung ist das Ehrenbürgerrecht der Stadtrepubliken nachempfunden.

Erstmals ging die Hamburgische Ehrenbürgerschaft 1813 an den russischen General Friedrich Carl von Tetenborn, es folgten Gebhard Leberecht Fürst von Blücher und August Otto Graf Grote. Zuletzt wurde Ballettdirektor John Neumeier 2007 Ehrenbürger. Bis 1948 wurden ausschließlich "Nicht-Hamburger" geehrt, um sie - wie es hieß - "zu einem der unsrigen zu machen". Mit dieser Tradition wurde erstmals 1948 gebrochen, als Ex-Senator Henry Everding für seine Verdienste um das Genossenschaftswesen geehrt wurde. Damals entschied man, dass das Ehrenbürgerrecht gewährt werden kann, wenn die Verdienste auch über den Rahmen Hamburgs hinausgehen. Verdienste um die Stadt Hamburg sollen mit der Bürgermeister-Stolten-Medaille geehrt werden. Zu den Hamburger Ehrenbürgern gehörten Johannes Brahms, Otto von Bismarck und Paul von Hindenburg. Adolf Hitler (1933) und Hermann Göring (1937) wurden die Ehrenbürgerwürden 1945 wieder aberkannt. Vor wenigen Jahren scheiterte ein Vorstoß mehrerer CDU-Politiker, dem SPD-Politiker Herbert Wehner die Ehrenbürgerwürde posthum abzuerkennen. In den vergangenen 20 Jahren wurden die Abstände zwischen den Verleihungen immer kleiner. Kritiker meinen, dass die Hamburgische Ehrenbürgerwürde zeitweise geradezu "inflationär" verliehen worden sei. Während es von 1950 bis 1971 nur drei Ehrenbürger gab (Adolph Schönfelder, Max Brauer und Herbert Weichmann), wurden zwischen 1990 und 2005 acht Personen mit der Ehrenbürgerwürde bedacht.