Urteil: Gericht bestrafte Lehrling “nur“ wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Der Täter hatte den neuen Freund seiner Ex-Partnerin niedergeschossen und schwer verletzt.

Der Fall war spektakulär: Mit einem Revolver Colt Python 357 Magnum hatte der Lehrling Frederik H. (21) am 24. März dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin ins Gesicht geschossen - das Opfer wurde schwer verletzt. Wegen versuchten Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz war der Lehrling angeklagt. Das Urteil des Landgerichts nun: zehn Monate Haft auf Bewährung nur wegen des Waffendelikts; wegen versuchten Totschlags konnten die Richter den Angeklagten nicht verurteilen. Laut Gericht war er strafrechtlich entschuldigt, weil er die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten hatte, als er auf den 28-jährigen Freund seiner Ex-Partnerin schoss. Das Opfer hatte den Angeklagten zuvor bedroht und geschlagen. Frederik H. leide an einer psychischen Störung, es sei auch nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt des Schusses schuldunfähig gewesen war.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der bei der Tat in einem Auto sitzende 21-Jährige nicht in Notwehr gehandelt, als ihn sein Opfer durch das geöffnete Seitenfenster angriff und er daraufhin einen Schuss abfeuerte. Gutachter hatten dem jungen Mann bescheinigt, an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung in Kombination mit einer Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zu leiden. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes gefordert.

Vor der Tat hatte sich der Angeklagte mit seiner Ex-Freundin auf einem Parkplatz verabredet. Diese und ihr Partner fühlten sich von Frederik H. belästigt und wollten ihm "eine Abreibung" verpassen - einen Sachverhalt, den in dieser Form erst der Verteidiger untermauert hatte. Am Treffpunkt umstellten sie das Auto des Angeklagten gemeinsam mit vier Begleitern, und der 28-Jährige bedrohte und schlug diesen. Bei diesem Handgemenge schoss Frederik H. dann mit der Waffe. Der Vorsitzende stellte klar: "Es wurde deutlich, dass der Angeklagte in einen Hinterhalt gelockt werden sollte."