Es war der bisher wohl spektakulärste Fall in Sachen Lärmklage gegen eine Kindertagesstätte in Hamburg: Die Vorgänge um die Kita Marienkäfer in...

Es war der bisher wohl spektakulärste Fall in Sachen Lärmklage gegen eine Kindertagesstätte in Hamburg: Die Vorgänge um die Kita Marienkäfer in Wandsbek. 1994 von einer privaten Elterninitiative gegründet wurde die Kindertagesstätte im März 2001 das erste Mal verklagt. Das Verwaltungsgericht lehnte damals einen Widerspruch der Nachbarn gegen die Nutzungsänderung des Grundstücks ab. Doch die Nachbarn kämpften weiter für ihre Ruhe. 2005 beschloss das Landgericht die Schließung des Kindergartens wegen Lärmbelästigung. Nach einem Vergleich 2006 musste die Kita ihren alten Standort an der Straße Nöpps bis Ende Juli 2008 verlassen. Doch auch der Bau der neuen Bleibe am Zikadenweg in Wandsbek gestaltete sich durch Klagen von Nachbarn von Beginn an schwierig.

Bevor Mitte Juli 2008 die 55 Kinder einziehen konnten, musste eine 60 Meter lange Lärmschutzwand errichtet werden. Im Zuge dieses Vorgangs hatte die Hamburger Bürgerschaft jedoch ein Kinderlärm-Gesetz verabschiedet. Darin heißt es: "Kinderlärm ist (...) als selbstverständlicher Ausdruck kindlicher Entfaltung hinzunehmen." In ihrem Urteil 2005 hatte die Richterin am Landgericht den von dem Kindergarten ausgehenden "Lärm" als unzulässig bewertet.