Abstimmen müssen alle 121 Abgeordneten der Bürgerschaft. Meinungsunterschiede innerhalb der Parteien.

"Ole kann sein Rauchverbot jetzt in der Pfeife rauchen", sagte FDP-Wirtschaftsexperte Burkhardt Müller-Sönksen hämisch in Richtung Bürgermeister Ole von Beust (CDU). Die FDP fordert den Senat auf, das Rauchverbot in Hamburg dem Urteil des Verfassungsgerichtes entsprechend zu lockern. "Erwachsene sollen selbst entscheiden können, ob sie eine Raucherkneipe betreten wollen", sagte der FDP-Landesvorsitzende Hinnerk Fock. Seine Partei sehe sich in dem Urteil der Karlsruher Richter "bis ins Detail" bestätigt. Das vom CDU-Senat vor eineinhalb Jahren beschlossene Rauchverbot habe "ohne Not" wirtschaftliche Existenzen gekostet. Die Töne der Liberalen erinnern an den diesjährigen Wahlkampf: Die FDP hatte das Rauchverbot zum Thema gemacht und scheiterte am Einzug in die Bürgerschaft.

SPD-Fraktionschef Michael Neumann tendiert offenbar zu einem Totalverbot. Er plädierte für eine "klare und einfache Lösung". Schließlich seien es die zahlreichen Ausnahmen gewesen, die zu dem Urteil Rechtsstreit geführt haben.

Wie berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht Rauchverbote in Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, für unzulässig erklärt. Begründung ist das Recht auf Berufsfreiheit. Wenn ein Bundesland Ausnahmen für Kneipen zulasse, die über einen separaten Raucherraum verfügen, dann müsse Kleingastronomen gestattet werden, ihre Kneipen als Raucherlokale zu führen, hieß es. Allerdings: Die Bundesländer dürfen auch ein ausnahmsloses Rauchverbot beschließen, da auch diese Regelung eine gleiche Behandlung der Gewerbetreibenden sicherstelle. Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) kündigte an, das Rauchen in Einraumkneipen wieder zu erlauben, bis eine neue Regelung gefunden sei. Wie diese aussehen soll, wird kontrovers diskutiert. Entscheiden werden die 121 Abgeordneten der Bürgerschaft. Und obwohl auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU und GAL bereits erklärt haben, der Nichtraucherschutz habe in Hamburg weiterhin Priorität, sind die Meinungen der Abgeordneten gemischt, wie eine Umfrage des Abendblatts ergab (siehe rechts). Das Rauchverbot gilt in Hamburg seit dem 1. Januar. Ausnahmeregeln galten bisher für abgetrennte Raucherräume, Festzelte, Freischankflächen und Vereinsheime. Bußgelder betragen für Raucher bis 200 Euro, für Wirte bis 500 Euro. Laut Gesundheitsbehörde ist die Zahl der gemeldeten Verstöße seit Jahresbeginn "deutlich" zurückgegangen. Waren es monatlich im Stadtgebiet mehr als 50, ist die Zahl der Verwarnungen im Juni auf fünf gesunken. Dies dürfte aber auch an den warmen Temperaturen der Sommermonate liegen, die viele Raucher nach draußen locken.