Das Elterngeld, das von der Bundesregierung zum 1. Januar 2007 eingeführt wurde, gilt für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich aussetzen oder ihre Tätigkeit einschränken. Gezahlt wird in dieser Zeit 67 Prozent des Nettogehalts, das im Jahr vor der Geburt durchschnittlich verdient wurde. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 1800 Euro monatlich. Nicht Erwerbstätige erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Elterngeld wird 14 Monate lang gezahlt - allerdings müssen sich die Partner die Auszeit teilen. Ein Elternteil darf maximal zwölf Monate aussetzen. Die Väter bleiben meist für die beiden "Bonusmonate" zu Hause. Infos unter www.vaeter.de oder www.elterngeld.net im Internet.