22 Monate Gefängnis als strafrechtliche Konsequenz für den Tod eines Kindes: Das Amtsgericht hat für die angeklagte Ärztin damit eine deutliche Strafe wegen fahrlässiger Tötung ausgesprochen. Hier hat es klargemacht: Das Maß der Schuld der Medizinerin geht erheblich über das anderer Angeklagter hinaus, die beispielsweise als Augenblicksversagen im Straßenverkehr einen Menschen tödlich verletzt haben. Anästhesistin Petra O. hatte massiv gegen Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen. Obwohl sie gewarnt worden war, hatte sie ihre Entscheidung nicht noch einmal überdacht. Ein fataler Entschluss.
Die Ärztin wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Das ist ihr gutes Recht. Doch in den Augen der Familie des kleines Franjo ist es angemessen. Für die Mutter ist mit dem Ausspruch einer Haftstrafe ein Stück Rechtsfrieden eingetreten. Damit wird sie zwar den Tod ihres Kindes nicht leichter verkraften. Aber das hätte auch kein anderes Urteil schaffen können. Denn diese Wunde heilt nie.