Ist das Urteil gegen die Ärztin ungewöhnlich hoch? Zum Vergleich einige Gerichtsentscheidungen bei Fällen von fahrlässiger Tötung in Hamburg:
2007: Schönheitschirurg Dr. Dr. Roland St. wird unter Einbeziehung zweier früherer Straftaten zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil eine 33-jährige Frau nach einer ohne Assistenz durchgeführten Nasen-OP aufgrund eines Fehlers von St. starb. Neben der Haftstrafe wird ein Berufsverbot für die Dauer von fünf Jahren verhängt.
2006: Roland A. wird zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und muss seinenFührerschein abgeben. A. war mit seinem Auto mit 1,4 Promille und Tempo 103 über die Osdorfer Landstraße gerast und mit einem Jaguar kollidiert. Zwei Menschen starben.
2006: Zu drei Jahren Haft werden Nicole G. und ihr Lebensgefährte Andreas J. verurteilt, deren zweieinhalbjährige Tochter Michelle im Juli 2004 an einem Hirnödem starb, weil die Eltern keine Hilfe geholt hatten.
2005: Ein Jäger aus Hamburg wird zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte bei einer Jagd im August 2004 in Richtung eines Rapsfeldes geschossen und dadurch den Tod eines Kollegen verursacht, der sich auf der gegenüberliegenden Seite befand.
2005: Der Lagerarbeiter Dirk W. wird zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt, weil er im Januar 2004 auf der Karolinenstraße einen auf der falschen Straßenseite fahrenden Radfahrer übersah und tödlich erfasste.