Kaffee trinken unter Kameras? Dass die Kaffeehaus-Kette Balzac in ihren Coffee-Shops Video-Kameras installiert hat, sorgt für neuen Zündstoff in der Überwachungs-Diskussion. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Amtsgericht hatte der Vorsitzende Richter vergangene Woche deutlich gemacht, dass er eine Überwachung des Kundenbereichs für rechtswidrig hält (wir berichteten).

Das Ergebnis der Verhandlung ist ein Teilsieg in der Auseinandersetzung, die der Hamburger Rechtsanwalt Harry Hardt (45) und sein Mandant seit Februar gegen Balzac Coffee führen. "Die Urteilsverkündung erwarten wir am 22. April", so Hardt. Geklagt hatte ein 50-jähriger Harburger, der durch die Kameras seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah - seinen Namen will er vor der Urteilsverkündung nicht nennen. Rechtsanwalt Hardt: "Mein Mandant ist ehemaliger DDR-Bürger und daher äußerst sensibel, was ungerechtfertigte Überwachung anbelangt."

Um sich gegen das ungerechtfertigte Filmen beim Kaffeetrinken zu wehren - auf das Balzac seine Kunden auch nicht hinwies -, suchte er Rechtsbeistand bei Harry Hardt. Die meisten der umstrittenen Kameras sind mittlerweile verschwunden. Bereits vor der Verhandlung im Amtsgericht hatte man bei Balzac Coffee damit begonnen, Geräte zu demontieren. Im Kaffeehaus am Großen Burstah, wo sechs Kameras installiert waren, hängt jetzt nur noch eine über der Kasse.

Warum die Überwachungskameras angebracht worden waren, gab das Unternehmen offiziell nicht bekannt. Dem Abendblatt liegt jedoch eine Aussage von Balzac-Gründerin Vanessa Kullmann vor, derzufolge die Video-Aufzeichnungen zur Beweissicherung von Ladendiebstählen oder Unterschlagung durch Mitarbeiter verwendet wurden. In einer Kundeninformation, die das Unternehmen aufgrund der Medienberichte verfasst hat, entschuldigt sich Balzac jetzt für die Überwachung.