Viele Reinigungskräfte haben einen Migrationshintergrund und sprechen die deutsche Sprache nur schlecht. "Gerade für diese Klientel ist es schwierig, sich für ihre individualrechtlichen Ansprüche einzusetzen", sagt Jörn Förster von der Gewerkschaft IG BAU. Nach der Einführung des Mindestlohngesetzes nach dem Arbeitnehmerentsendungsgesetz sei aufgefallen, wie schlecht früher beispielsweise Reinigungskräfte, die für eine Pauschale gearbeitet hätten, bezahlt worden sind. Die Firmen buhlen um Aufträge und unterbieten sich im Preis. "In der Regel ändert sich durch einen niedrigen Preis das Auftragsvolumen aber nicht." Aus Angst, ihren Job zu verlieren, würden sich viele nicht wehren, weil sie auch wissen, dass sie als ungelernte Kraft nicht viele Chancen auf einen anderen Job haben. "Das wissen auch die Arbeitgeber und erhöhen so den Druck auf ihre Angestellten", so Förster weiter. Wenn solche Firmen bekannt seien, würden sie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemeldet. "Aber Einsatzorte wie kleine Büros oder Ähnliches sind nur schwer zu kontrollieren", so Förster.