"Das Kernproblem ist, dass ein jugendlicher Straftäter genau weiß, dass er für seine Tat nicht wirklich belangt wird. Es gibt keine echten Sanktionen. Deshalb muss der erste Schritt sein, das Erwachsenenstrafrecht auch auf heranwachsende Straftäter anzuwenden, also auf die 18 bis 21 Jahre alten Täter. Präventiv muss man in der Stadtentwicklung darauf achten, dass sich die Nachbarschaften in Stadtteilen wie Jenfeld besser durchmischen."