Ulrich Pannen (47), Leiter des Geschäftsbereichs Pflege bei der AOK Rheinland/Hamburg, erklärt

die Vorgehensweise in der Pflegeversicherung: "Zunächst muss der Versicherte einen Antrag bei seiner Pflegekasse - die in der Regel auch seine Krankenkasse ist - stellen." Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), einen Gutachter zu bestellen, der den Umfang der Pflegebedürftigkeit feststellt: "Er ermittelt, wie viele Minuten Grundpflege und wie viele Minuten Hauswirtschaftspflege der Versicherte benötigt - danach sind die unterschiedlichen Pflegestufen gestaffelt." So wird ein Versicherter, der mindestens 45 Minuten Grund- und Hauswirtschaftspflege benötigt, als "erheblich pflegebedürftig" und somit in Pflegestufe I eingestuft. Pflegestufe II bedeuten mindestens zwei Stunden Grund- sowie eine Stunde Hauswirtschaftspflege, Pflegestufe III mindestens vier Stunden Grund- und eine Stunde Hauswirtschaftspflege.

Der Aufenthalt in einem Alten- oder Pflegeheim wird nur teilweise von der Pflegekasse übernommen, "eine vom Gesetzgeber vorgegebene Teilkasko", wie Ulrich Pannen sagt. "Ein Eigenanteil muss immer gezahlt werden." In der Pflegestufe I zahlen die Kassen 1023 Euro pro Monat, in Stufe II 1279 Euro und in III 1432 Euro dazu. Den Restbetrag müssen die Versicherten zum einen aus ihrer Rente und zum anderen aus vorhandenem Vermögen zahlen. Ist nichts mehr vorhanden, müssen die Betroffenen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.