HAMBURG. Sieg für Airbus und die Stadt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Erweiterung des Airbus-Werksgeländes ins Mühlenberger Loch letztinstanzlich genehmigt. Mit der Entscheidung solle es Airbus ermöglicht werden, dort das Großraumflugzeug A380 zu bauen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der klagende Anwohner sei durch Schallschutzfenster und besondere Belüftungseinrichtungen ausreichend geschützt. Jetzt bleibe den Klägern nur noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde, sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts. Vertreter des Senates begrüßten das Urteil.