Tauschbörsen im Internet boomen, und die europäische Medienindustrie klagt über knapp vier Milliarden Euro Schaden. Stellt sich die Frage: Ist wirklich jedes Bespielen einer CD mit Musik/Software strafbar?

Nein. Für den privaten Gebrauch ist es nach wie vor zulässig, einzelne Kopien von Tonträgern/Software anzufertigen, die per Urheberrecht geschützt sind. Es darf sich dabei allerdings nur um Kopien eines Original-Tonträgers/Software handeln. Außerdem darf seit dem 13. September 2003 bei dem Brennvorgang kein Programm zu Hilfe genommen werden, das den vorhandenen Kopierschutz umgeht.

Ebenso ist "Filesharing" verboten. Als Filesharing bezeichnet man den Datenaustausch zweier oder mehrerer mit dem Internet verbundener Computer. Mit Hilfe solcher "Tauschbörsen" lassen sich heutzutage jegliche Dateitypen runterladen bzw. tauschen.

Einige Anbieter haben versucht, die Kommerzialisierung von offiziellen und legalen Musikbörsen voranzutreiben. Dies ist bis jetzt jedoch kläglich gescheitert. Es haben sich zu viele alternativ nutzbare Tauschbörsen entwickelt, deren Funktionalität und Verbreitungsgrad ständig zunimmt.

Einen legalen Online-Musikdienst aufzubauen ist zudem bedeutend schwieriger. Nicht nur müssen die rechtlichen Belange abgeklärt, sondern auch eine hohe technische Sicherheit garantiert werden.

Die derzeit aktiven und legitimierten Online-Musikdienste in den USA machten gerade einmal einen Umsatz von einer Millionen Dollar - und das auf einem 40-Milliarden-Dollar-Markt.

Inzwischen müssen Käufer in allen Geschäften für einen aktuellen Spiele-Hit bis zu 50 Euro oder sogar mehr berappen. Die Hersteller begründen dies mit gestiegenen Produktionskosten.

Dies sei allerdings ein fadenscheiniges Argument, urteilt die Zeitschrift "GameStar", wenn doch gegenwärtig Verpackungen und Handbücher immer kleiner und dünner würden.

Deshalb vertreten viele Kunden offenbar die Ansicht: Wozu sollen wir ein teures Spiel kaufen, wenn wir als Raubkopie genau das Gleiche bekommen?

Doch die Medienindustrie hält entschieden dagegen und startet Kampagnen mit Fernseh- und Zeitungsanzeigen, auf denen Raubkopierer als Verbrecher dargestellt werden, und verkünden, dass Raubkopierer seit dem 13. September 2003 mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Dies soll zeigen, dass Raubkopieren längst kein Kavaliersdelikt mehr ist und von sofort an entsprechend hart bestraft wird.

Thorsten Schmidt, 11

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