Der Rechtsstreit zwischen Moderatorin Eva Herman und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) geht weiter. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg ist gestern ein Gütetermin gescheitert. Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin klagt, weil der NDR sie am 9. September 2007 fristlos entlassen hatte, nachdem sich Herman bei der Präsentation ihres zweiten Buches ("Das Prinzip Arche Noah - Warum wir die Familien retten müssen") vermeintlich lobend über die familiären Werte im Dritten Reich geäußert haben soll.

Beide Parteien hatten sich ursprünglich außergerichtlich einigen wollen - ohne Erfolg. "Die Positionen liegen sehr weit auseinander", sagte Rechtsanwalt Dirk Feldmann, der Eva Herman vertrat. Die Moderatorin (früher unter anderem "Herman und Tietjen" und "Wer hat's gesehen?"), die persönlich nicht vor Gericht erschien, fordert offensichtlich Schadenersatz und Schmerzensgeld in einer Höhe, die der NDR für "absolut nicht begründet" hält. Denn umstritten ist nach wie vor, ob Eva Herman überhaupt als Arbeitnehmerin beim NDR beschäftigt war, wie Herman behauptet. Der NDR sieht die Moderatorin dagegen als freie Mitarbeiterin und bezweifelt die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts. Zudem hatte sich die Bestsellerautorin bei Finanzamt und Rentenversicherung selbst als selbstständige Unternehmerin beschrieben. "Das Gericht tendiert dazu, Herman als Mitarbeiterin zu betrachten, die Leistungen auf eigene Rechnung erbracht hat", so der Vorsitzende Richter Gunnar Rath.

Am 29. April will die zuständige Kammer das Urteil verkünden. Bis dahin hätten beide Parteien die Möglichkeit, sich doch noch außergerichtlich zu einigen.