Im Prozess um den qualvollen Tod des Schülers Kirk M. (17) gibt es jetzt ein weiteres Gutachten: Danach ist auch der dritte Angeklagte, Yakup M.

Im Prozess um den qualvollen Tod des Schülers Kirk M. (17) gibt es jetzt ein weiteres Gutachten: Danach ist auch der dritte Angeklagte, Yakup M. (20), voll schuldfähig. Das sagte gestern der Gerichtssachverständige. Es gebe in der Vita des Angeklagten nichts Auffälliges, keine Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung, so der Gutachter.

Yakup M. muss sich vor Gericht mit Gzim L. (22) und Labinot B. (21) verantworten, die der Gutachter bereits an früheren Prozesstagen für voll schuldfähig angesehen hatte.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Kirk M. war am 15. April 2008 in Billstedt in einer Wohnung geschlagen, stranguliert und schließlich auf einem Scheiterhaufen verbrannt worden. Auslöser der Tat sollen Drogenschulden gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Totschlag vor. Bei Yakup M. soll es sich nur um Totschlag durch "Unterlassen" handeln, weil er die Tat nicht verhinderte. Gzim L. hatte unlängst überraschend im Prozess ein volles Geständnis abgelegt - und seine Mitangeklagten schwer belastet. Dahinter steht ein "Deal" mit dem Gericht, das Gzim L. im Gegenzug für ein glaubhaftes Geständnis eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft (für ihn gilt nicht mehr Jugend-, sondern Erwachsenen-Strafrecht) zusicherte.

Yakup M., ein Lehrling in der Kfz-Branche, habe eine unauffällige Jugend gehabt, sagte der Gutachter. Der Junge galt als freundlich, hilfsbereit, mit gutem Kontakt zu den Mitschülern. "Das zieht sich durch alle Zeugnisse", so der Sachverständige. Der Prozess ist mit neuen Terminen jetzt bis Mitte April angesetzt. Ob sich nach Gzim L. nun auch Labinot B. erstmals im Prozess zu den Vorwürfen äußern will, ist weiterhin unklar. Yakup M. ist nach wie vor auf freiem Fuß, der Vollzug eines entsprechenden Haftbefehls ist ausgesetzt. Seine Mitangeklagten, die bisher laut Anklage als Haupttäter galten, sind in Haft. Am kommenden Feitag soll ein Häftling als Zeuge vernommen werden, er will angeblich etwas im Knast über die Tat gehört haben.