Ein Sturmgewehr aus dem Zweiten Weltkrieg, das im Februar bei dem Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger beschlagnahmt wurde, funktioniert nicht mehr. Bilder zum Thema.

Hamburg. Dennoch prüft die Staatsanwaltschaft, ob der stellvertretende Bundesvorsitzende der rechtsextremen NPD gegen das Waffengesetz verstoßen hat, wie Behördensprecher Wilhelm Möllers am Freitag sagte.Der Grund: "Die Waffe könnte mit bestimmten Ergänzungen wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden." Die Ermittler hatten Riegers Haus in Hamburg-Blankenese wegen des Verdachts der Volksverhetzung durchsucht. Dabei hatten die Beamten auch das Sturmgewehr sichergestellt.

Bei dem vollautomatischen Gewehr handele es sich nicht um eine "straflose Deko-Waffe", betonte Möllers. "Wir prüfen, ob der Besitz dieses Sturmgewehrs nicht doch unter das Waffengesetz fallen kann." Die Polizei war nach der Durchsuchung zunächst davon ausgegangen, dass man mit dem Sturmgewehr noch schießen kann. Ein Gutachten des Landeskriminalamts ergab nun aber das Gegenteil.

Die Beamten hatten im Februar auch die Wohnungen zweier weiterer NPD-Funktionäre in Hamburg und Alveslohe (Kreis Segeberg) durchsucht. Auslöser der Razzia war ein Flugblatt der Hamburger NPD, das Beamte in einem Polizeikommissariat und an einem Streifenwagen entdeckt hatten. Der Tenor "Kriminelle Ausländer ausweisen! Überfremdung stoppen!" könne zu "Hass und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer" aufstacheln, hieß es damals in der Mitteilung der Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Verbreitung von Schriften mit volksverhetzendem Inhalt.

Rieger, der auch der Hamburger NPD vorsteht, ist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Als Anwalt hat er zudem unter anderem den Holocaust-Leugner Ernst Zündel vor Gericht vertreten.