Die Große Strafkammer 21 des Landgerichts unter Vorsitz von Wolfgang Backen verkündete das Urteil “Lebenslang wegen Mordes“ (Paragraf 211...
Die Große Strafkammer 21 des Landgerichts unter Vorsitz von Wolfgang Backen verkündete das Urteil "Lebenslang wegen Mordes" (Paragraf 211 Strafgesetzbuch). Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Ahmad Obeidi mindestens 15 Jahre in Haft. Das Gericht kann erst danach den Verurteilten unter bestimmten Voraussetzungen auf Bewährung freilassen - die Bewährungsdauer beträgt fünf Jahre. Die Sicherheit der Allgemeinheit darf durch die Freilassung nicht gefährdet werden. Bei der Entscheidung müssen insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Verhalten im Vollzug und die Lebensverhältnisse, die in Freiheit auf den Straftäter warten, berücksichtigt werden. So verlangt es das Strafgesetzbuch. Im Fall Ahmad-Sobair Obeidi hat die Verteidigung gegenüber dem Hamburger Abendblatt schon angekündigt, Revision einzulegen. Dann muss der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Hamburger Richter überprüfen, allerdings nur noch auf Rechtsfehler hin.