Das Rauchen erlauben oder doch verbieten? Hamburger SPD kann sich nicht entscheiden
Der neueste Gesetzesvorstoß zum Thema Rauchen in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden, eingebracht dieses Mal von der allein regierenden Hamburger SPD, hat eine echte Chance - die Chance, schon wieder, und diesmal zum dritten Mal, vom Verfassungsgericht gestoppt zu werden.
Was sich die sozialdemokratischen Gesundheitsexperten und ihre juristischen Berater da ausgedacht haben, ist nicht bürgernah, klar und gerecht, sondern leider unübersichtlich, bürokratisch und lebensfern.
Zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren muss sich die Hamburger Politik mit diesem Thema beschäftigen. In erster Linie, weil Vorgängerregierungen wie benebelt von lauter Rauch eine klare Regelung nicht haben finden können und erhebliche handwerkliche Fehler gemacht haben. Diesen Weg scheint die SPD unbeirrt fortsetzen zu wollen.
Separate Raucherräume in Gaststätten - jetzt soll es sie also wieder geben. Aber bitte mit besonders ausgetüftelter Belüftung und zusätzlicher Schleuse im Eingangsbereich. Erhebliche Umbauten wären erneut nötig für die Wirte, die erst vor wenigen Jahren teure Raucherräume eingerichtet haben, sie aber plötzlich nicht mehr nutzen durften. Geraucht werden dürfte nach den Ideen der SPD bald wieder in kleinen Kneipen, nicht aber in Restaurants. Erlaubt eventuell in Raucherkabinen in Krankenhäusern, verboten aber in den gleichen Kabinen auf Flughäfen.
Was soll das?
Der aktuelle Gesetzesvorstoß ist in sich widersprüchlich und höchst verwirrend. Dabei wäre es eigentlich einfach, eine Regelung zu schaffen, die jeder Kneipengänger versteht. Variante 1: Es wird grundsätzlich nicht geraucht. Nicht an der Theke, ebenso wenig im Hinterzimmer. Das wäre etwa der Status quo in den meisten Hamburger Restaurants. Daran hat auch das jüngste Verfassungsgerichtsurteil kaum etwas geändert.
Letztlich wissen selbst die meisten hartgesottenen Raucher inzwischen zu schätzen, dass es besser schmeckt ohne Qualm und Gestank. Variante 2: Der Gastwirt, also der Selbstständige, der das unternehmerische Risiko trägt, entscheidet, ob in seinem Lokal geraucht werden darf. Dann könnte jeder Gast selbst festlegen, ob ihm dieses Konzept behagt. Es käme quasi zu einer Abstimmung mit den Füßen.
Stattdessen droht jetzt ein bürokratisches Monstrum made in Hamburg. Die Regelung im benachbarten Schleswig-Holstein ist ähnlich undurchsichtig, und in Niedersachsen ist es auch nicht besser. Aber garantiert anders. Warum will jedes Bundesland eigentlich den Nichtraucherschutz auf eigene Faust regeln? Das ist doch gerade mit ein Grund, warum es den Bürgern an Akzeptanz für solche Regelwerke mangelt. Und es ist so typisch deutsch.
Warum der Nichtraucherschutz föderal geregelt wird, kann vielleicht ein Staatsrechtler noch theoretisch begründen. Warum aber in der Praxis nur gut zehn Kilometer von Hamburgs Kneipen-Epizentrum entfernt ganz andere Gesetze gelten als in der Hansestadt, versteht auch ein wohlmeinender Theoretiker wohl kaum.
Ein Blick nach Italien könnte weiterhelfen. Kaum jemand glaubt wirklich, dass die Italiener in ihrem Alltag immer und überall auf absolute Gesetzestreue achten. Und dennoch funktioniert dort der Nichtraucherschutz. Weil er so einfach ist. In jedem Restaurant und am Arbeitsplatz ist Rauchen verboten. Basta.
Es gehört zur parlamentarischen Auseinandersetzung, die Fehler der politischen Gegner ohne große Rücksicht zu attackieren. So war von SPD-Politikern schnell der Vorwurf des Dilettantismus laut geworden, als das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres die Raucherregelungen der CDU-geführten Vorgängerregierung als gesetzeswidrig stoppte.
Dilettantismus - mal schauen, ob die SPD mit sich selbst auch so klar abrechnet.