Hamburg. Zwei Männer stehen auf dem Bahnsteig, beide kennen sich nicht. Weil der ältere den anderen nicht anfassen will, fliegen fast die Fäuste.
Diesmal nicht in einer Bahn, aber dafür auf einem Bahnsteig hat die Bundespolizei Hamburg einen weiteren Exhibitionisten gefasst und vorübergehend aus dem Verkehr gezogen. Ein 39 Jahre alter Mann hat am Dienstagabend im Bahnhof Sternschanze einem 53-Jährigen seinen entblößten Penis gezeigt und von diesem verlangt, sexuelle Handlungen an seinem Geschlechtsteil vorzunehmen.
Offenbar war der ältere der beiden Männer ein Zufallsopfer, beide kannten sich nicht, wie Robert Hemp, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Hamburg, dem Abendblatt auf Anfrage sagte. Der 53-Jährige („Lassen Sie mich in Ruhe“) weigerte sich, der Aufforderung Folge zu leisten, was wiederum dafür sorgte, dass der jüngere Exhibitionist – offenbar aus Wut über die Zurückweisung – in eine Art Kampfposition ging.
Bahnhof Sternschanze: Sex verweigert – Exhibitionist will Mann (53) verprügeln
„Als der Mann ablehnte“, so Hemp, „soll der Tatverdächtige seine Fäuste erhoben und den Mann bedroht haben.“ Im Angesicht der bedrohlich eskalierten Situation verlor der 53-Jährige keine Zeit mehr, eilte zur nächsten Notrufsäule und holte Hilfe. Kurz darauf rückte auch schon eine Streife der Bundespolizei an – sie nahm den Exhibitionisten fest.
Vom Bahnhof Sternschanze ging es nach dem Vorfall gegen 21.30 Uhr mit dem Streifenwagen gleich weiter zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof, wo der Mann freiwillig ins Röhrchen pustete. Ergebnis: 2,36 Promille. Ein Wert, der aber nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Grad alkoholbedingter Ausfallerscheinungen gibt, da der Mann nach Abendblatt-Informationen dem Trinkermilieu zuzurechnen und somit höhere Alkoholkonzentrationen gewohnt ist. Aus diesem Grund sei der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auch wieder entlassen worden, so Hemp.
Mann wegen Körperverletzungsdelikten polizeibekannt
Als Exhibitionist sei gegen ihn bisher nicht ermittelt worden, jedoch soll er in der Vergangenheit öfter mit Körperverletzungsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten sein. Gegen ihn sei ein Strafverfahren wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlung, Beleidigung und Bedrohung eingeleitet worden, so Hemp.
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Anfang Juli hatte ein 35-jähriger, einschlägig vorbestrafter Exhibitionist auf dem Bahnsteig in Hasselbrook vor einer 20 Jahre alten Frau und ihrem gleichaltrigen Freund blank gezogen. In den mit Abstand meisten Fällen handelt es sich bei Exhibitionisten um Männer, und nur Männer können sich wegen Exhibitionismus strafbar machen, das legt § 183, Absatz 1, des Strafgesetzbuches fest. Damit ist Exhibitionismus das einzige Delikt, bei dem das Geschlecht des Täters eine Rolle spielt.