Hamburg. Endgültige Entscheidung, ob die Feuer in Blankenese abgebrannt werden dürfen, liegt beim Bezirksamt. Es gelten strenge Regeln.

Wenn der Wind günstig steht und wenn sich alle Beteiligten an die Spielregeln halten, können die traditionellen Blankeneser Osterfeuer auch in diesem Jahr wie geplant veranstaltet werden. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung, die das Bezirksamt Altona und die so genannten Feuerbauer getroffen haben, die für den Aufbau und die auch langfristige Sicherung der vier Feuer – Knüll, Osten, Mühlenberg und Viereck – am Elbstrand verantwortlich zeichnen.

Wie berichtet, hatte es im vergangenen Jahr im Vorfeld erhebliche Missklänge gegeben, weil sich Bezirksamt und Feuerbauer zunächst nicht auf gemeinsame Regeln einigen konnten. Die Großveranstaltung wurde nach wochenlangen Querelen um Organisation und Sicherheit erst im letzten Moment gerettet. Das lag auch daran, dass die Prüfung der Windvorhersage letztlich günstig ausgefallen war.

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Darauf kommt es auch in diesem Jahr an. Wie es in der von allen Beteiligten unterzeichneten Erklärung heißt, werden die Windverhältnisse bei unklarere Vorhersage am Ostersonnabend vor Ort laufend geprüft – und zwar um neun, 12, 15 und 19 Uhr. Ein „Wetterexperte“ aus dem Kreis der Feuerbauer bleibt mit den Sicherheitskräften und dem Bezirksamt laufend im Gespräch.

Die endgültige Entscheidung darüber, ob die Feuer abgebrannt werden dürfen, liegt beim Bezirksamt. Wie in dem Schreiben klar gestellt ist, akzeptieren Feuerbauerinnen und -bauer diese Entscheidung und tragen sie mit. Auch sonst ist die Erklärung, die dem Abendblatt vorliegt, gespickt mit Vorschriften und Ermahnungen, allerdings wurden diese bereits im vergangenen Jahr beherzigt.

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Unter anderem dürfen die Feuerhaufen nur maximal acht Meter im Durchmesser aufweisen und eine Höhe von fünf Metern nicht überschreiten. Der traditionelle Mittelmast darf maximal zehn Meter hoch sein und muss „aus schlankem, schnell brennbarem Holz bestehen“. Vier Mitarbeiter des Bezirksamts werden zusammen mit Feuerwehrleuten am Sonnabend die Größe der Stapel sowie die Abstände zu Gebäuden begutachten und abmessen.

Bei nicht planmäßigem Abbrennen müssen die Feuerbauerinnen und -bauer für die betroffenen Feuer in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag Brandwachen bereitgestellt, die dafür sorgen, dass die Feuer bis zum Abräumen nicht von Dritten angezündet werden. Die Regeln gelten zunächst bis zum Osterfeuer 2024 (einschließlich). Vor dem Osterfeuer 2025 soll es dann ein erneutes Treffen und Gespräche mit allen Beteiligten geben,