Hamburg. Verkehrsclub Deutschland kritisiert Pläne für Verladeeinrichtung für Autoreisezüge. Auch andere Vereine und Firmen üben Kritik.
Die Bauarbeiten für den neuen Fernbahnhof Altona am Diebsteich sind gestoppt. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat dem Eilantrag des Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Nord, gegen den Planfestellungsbeschluss zur Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben.
Die Richter entschieden, dass der Beschluss an einer unzureichenden Problembewältigung hinsichtlich der mit der Verlegung des Bahnhofs entfallenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge im bisher genutzten Kopfbahnhof Hamburg-Altona leidet: „Der Planfeststellungsbeschluss sieht keinen gleichwertigen Ersatz vor und stellt einen rechtzeitigen Ersatz auch weder zeitlich noch inhaltlich sicher", sagt sagte OVG-Sprecher Max Plog.
Eine bloße Verpflichtung reicht dem Gericht nicht
Die im Beschluss auferlegte bloße Verpflichtung, die Planungen für eine neue Verladeeinrichtung aufzunehmen und sicherzustellen, dass eine neue und gleichwertige Verladeeinrichtung in räumlicher Nähe zum bestehenden Kopfbahnhof zusammen mit dem neuen Bahnhof in Betrieb genommen werden kann, löse das durch die Planung aufgeworfene Problem nicht.
Eine Bahn-Sprecherin sagt: "Wir nehmen den Beschluss des OVG Hamburg zur Kenntnis und akzeptieren diesen. Wir werden den Beschluss nun intensiv, auch mit unseren Projektpartnern, prüfen und im Anschluss über die weiteren Schritte entscheiden."
Im September sollten Bauarbeiten beginnen
Das Verkehrsunternehmen hatte ursprünglich geplant, den neuen Fernbahnhof Altona Ende 2023 in Betrieb zu nehmen. In wenigen Tagen sollte der Spatenstich für das 360-Millionen-Euro-Projekt erfolgen. Arbeiter haben bereits begonnen, am Bahnhof Diebsteich, wohin der Fernbahnhof verlegt werden soll, die Baustelle einzurichten. Sie müssen jetzt ihre Arbeiten stoppen. Mit der Verlegung des Fernbahnhofs sollen laut der Planer bessere Umsteigemöglichkeiten für Reisende geschaffen werden und der Hauptbahnhof solle entlastet werden. Auf der frei werdenden Fläche in Altona soll laut Plan ab 2025 Wohnungen gebaut werden. Ob dieser Zeitplan jetzt noch gehalten werden kann, ist nun fraglich.
Neben dem Verkehrsclub Deutschland wollte auch ein Privatperson per Eilantrag das Bauvorhaben stoppen. Die Begründung in diesem Antrag: Bei einer Verlegung müsste er einen längeren Weg zum Bahnhof zurücklegen, um einen Fernzug zu erreichen. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag ab.
Gericht lehnt Eilantrag von einer Privatperson ab
OVG-Sprecher Max Plog: "Sein Interesse an der Beibehaltung einer für ihn aufgrund seines Wohnortes vorteilhaften Lage des Bahnhofs für die Nutzung für Fernverkehrsfahrten teilt er mit einer nicht bestimmbaren Anzahl von Nutzern." Es sei daher nur als genereller Belang des Bahnverkehrs zu berücksichtigen.
Blog: "Die Verlängerung des Weges eines potentiellen Fahrgastes zum nächstgelegenen Bahnhof infolge einer Änderung der Eisenbahninfrastruktur um einige Minuten ist außerdem objektiv von so geringem Gewicht, dass dieser Belang nicht als Einzelbelang in die Abwägung einzubeziehen war."
Bund der Steuerzahler kritisiert Planer
Zu den weiteren Kritiker der Verlegung des Fernbahnhofs zählt auch die Nordbahn. Das Unternehmen, eine Tochter der Hamburger Hochbahn, befürchtet, eine Verringerung der bisher vorhandenen Abstellgleiskapazitäten und damit eine Einschränkung ihres Geschäftsbetriebs.
Kritik an der Planer des Projekts kommt vom Bund der Steuerzahler. Der Vorsitzende des Vereins Lorenz Palte sagt: „In der Regel gehen Verzögerungen in Planung und Umsetzung von Bauprojekten mit Kostensteigerungen einher. Der heutige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts stellt den denkbar schlechtesten Start für dieses Mammutprojekt dar. Augenscheinlich wurde von Seiten der Planer nicht gründlich genug gearbeitet.“