Hamburg. Gericht erklärt neuen Bebauungsplan in Altona für unwirksam. Offen ist, was mit einem neuen Komplex samt 200 Wohnungen jetzt passiert.
Der Bezirk Altona hat vor dem Oberverwaltungsgericht jetzt eine herbe Niederlage erlitten. Die Richter haben nach Abendblatt-Information den bereits gültigen Bebauungsplan Ottensen 61 wieder für rechtsunwirksam erklärt. Das Pikante dabei: Bei dem Plan handelt es sich um einen „Vorhaben bezogenen“ Plan, der eigens für den Neubau eines Wohnkomplexes mit rund 200 Wohnungen an der Gaußstraße aufgestellt worden war. Die Gebäude mit Eigentums- und Mietwohnungen stehen bereits und sind auch schon bezogen.
In dem Rechtsstreit hatte eine Immobiliengesellschaft geklagt, die in unmittelbarer Nachbarschaft eine Probebühne für das Thalia-Theater vermietet. Es habe dort die Befürchtung gegeben, dass die Neubewohner gegen möglichen Lärm von der Bühne klagen könnten. Auch die Richter sahen in dieser Nachbarschaft offenbar ein Problem, das zu Konflikten führen könnte. Ein Wohngebiet, wie vom Bezirk dort ausgewiesen, sei daher nicht zulässig.
Ein Sprecher der Bezirksverwaltung bestätigte am Donnerstag die Niederlage vor Gericht. Es müssten jetzt verschiedene „Gespräche“ geführt werden. Welche Konsequenzen das Urteil habe, könne man noch nicht sagen. Offen ist beispielsweise, ob der Bezirk zu Schadensersatz verpflichtet werden kann. Oder ob die Eigentümer des Wohngebäudes einen Vezicht auf mögliche Klagen gegen den Bühnebtrieb schriftlich erklären müssten. „Von einem Abriss gehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht aus“, so der Sprecher.