Hamburg. Lage, Schallschutz und Auswirkungen auf die Umwelt: Die Baupläne für die Verlegung des Fernbahnhofs Altona hier zum herunterladen.
Die geplante Verlegung des Fernbahnhofs Altona auf das Gelände des jetzigen S-Bahnhofs Diebsteich sorgt für viel Aufsehen. Seit dem heutigen Montag sind die ausführlichen Unterlagen zu dem Bauprojekt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens öffentlich in den Bezirksämtern Altona, Eimsbüttel und Wandsbek einsehbar, sowie als Download auf der Homepage der Stadt Hamburg verfügbar.
Hier können Sie die Unterlagen herunterladen
Für rund 300 Millionen Euro soll am S-Bahnhof Diebsteich ein neuer Durchgangsbahnhof für Fernzüge mit sechs Gleisen entstehen und die bislang zwei vorhandenen S-Bahngleise ergänzen. Der Bahnhof Altona soll dadurch entlastet und künftig nur noch als S-Bahnhof genutzt werden. Dort wird im Gegenzug Fläche für einen Teil des Wohnungsbauprojekts „Neue Mittel Altona“ frei.
Rund 25 Kilometer Gleise und 48 Weichen müssen im Rahmen des Großbauprojekts entstehen. Indes bleiben die acht Bahngleise, die Abstellanlage Schäferkamp und das Bahnbetriebswerk entbehrlich. Diese Anlagen werden nach Angaben der Deutschen Bahn nach der Fertigstellung des Bauvorhabens nicht weiter genutzt. 2023 soll der Bahnhof am Diebsteich den Betrieb aufnehmen. Welchen Anteil der Baukosten die Stadt übernimmt, ist bislang aber unklar.
Auswirkungen des Bauprojekts auf die Umwelt
In den nun veröffentlichten Unterlagen finden sich viele Detailangaben. Wer sich Zeit nimmt, entdeckt Informationen darüber, wo genau die neuen Bahngleise liegen sollen, welche Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden und was das Großbauprojekt eigentlich für die Umwelt bedeutet.
In der Einführung macht die Deutsche Bahn als Bauträger noch einmal deutlich, weshalb die Verlegung des Fernbahnhofs aus ihrer Sicht notwendig ist. Der jetzige Kopfbahnhof Altona entspreche mit seinem Alter von über hundert Jahren nicht mehr dem Stand der Technik. Das Bauvorhaben diene zudem der Verbesserung des Verkehrsangebotes im Fern-, Regional- und Güterverkehr.
Noch bis zum 13. April sind die Unterlagen öffentlich einsehbar. Bis zum 27. April kann jeder Bürger, dessen Belange durch das Bauvorhaben direkt berührt werden, schriftlich bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Einspruch gegen den Plan erheben.