Am 14. Oktober wird über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes entschieden. Doch noch verhandelt die Stadt weiter mit den Investoren, eigentlich sollte das Ergebnis bereits im Frühjahr vorliegen.
Altona Vor einem Jahr kündigte Stadtentwicklungssenatorin Jutta Blankau (SPD) den Abschluss der Verhandlungen für das Frühjahr an, im Mai sollte das Ergebnis „im Laufe des Sommers“ vorliegen – nun soll der Vertrag zwischen der Stadt und den Investoren für das Bauprojekt „Neue Mitte Altona“ erst im Herbst vorliegen, wie die Stadtentwicklungsbehörde auf Anfrage mitteilte. Derzeit gehe es um Details, grundsätzliche Probleme stünden nicht mehr auf der Tagesordnung. „Die Gefahr des Scheiterns besteht ausdrücklich nicht“, versichert Behördensprecher Volker Dumann.
Gleichwohl zeigt die Verzögerung, welchen komplizierten Weg die Stadt offensichtlich gewählt hat, um auf dem früheren Güterbahngelände in Altona eines der größten Hamburger Stadtentwicklungsprojekte zu realisieren. Lange schon ist ein Masterplan fertig, rund 3500 Wohnungen sollen in zwei Abschnitten gebaut werden. Baubeginn sollte ursprünglich im 2. Halbjahr 2011 gewesen sein. Doch davon ist man weit entfernt. Zum einen ließ sich die Bahn AG viel Zeit mit der Verlegung des Fernbahnhofs nach Diebsteich – was Voraussetzung für den zweiten Bauabschnitt wird.
Derzeit werde eine Studie erarbeitet, die erst Entscheidungs-Grundlage für oder gegen die Verlegung ist, heißt es bei der Bahn AG. Ende des Jahres soll das Ergebnis vorliegen. Doch auch die Verhandlungen mit den Investoren für den ersten Bauabschnitt mit etwa 1600 Wohnungen kommen eben nicht so voran, wie ursprünglich geplant. Dabei geht es um die Kostenbeteiligung bei der Erschließung, um aus dem Gewerbegebiet ein funktionierendes Wohngebiet samt Parks und Schulen zu machen.
Die Stadt hat dort noch ein Vorkaufsrecht, die Investoren können dieses Recht „abwenden“, indem sie sich per Vertrag verpflichten, die Wünsche von Hamburg und Altona umzusetzen. „Abwendungsverhandlungen“, heißt dann auch das nach dem Baugesetzbuch geregelte Verfahren in einem solchen Fall. Und das zieht sich eben in die Länge. Denn verhandelt wird nicht nur zwischen Stadt und Investoren, sondern auch zwischen den Investoren selbst. Zwar dürfte sich mit der Umwandlung in Bauland gutes Geld verdienen lassen, doch nicht bei öffentlichen Flächen wie der Schule oder dem Park. Das bedeutet, dass quasi jeder Quadratmeter bewertet werden muss, um solche „Lasten“, wie es heißt, gerecht verteilen zu können. „Bei mir steht die Schule, dann musst du den Park übernehmen“: So dürfte in etwa dabei verhandelt werden.
Der eigentliche Entwurf für den Bebauungsplan ist unterdessen bereits fertig. Am 14. Oktober wird voraussichtlich die Kommission für Stadtentwicklung über eine öffentliche Auslegung entscheiden. In diesem Plan ist exakt festgelegt, wo die Gebäude stehen und wie hoch sie (fünf bis sieben Geschosse) werden. Doch noch fehlen wichtige Untersuchungen. So räumt auch die Behörde ein, dass die Lärmgutachten für das Baugebiet mitten in der Stadt noch überarbeitet werden müssten. „Damit fehlen wichtige Grundlagen des Plans“, kritisiert der Stadtplaner Mario Bloem, der die Anwohner berät.