Das Hamburger Trio „Gruppe Gutzeit“ kämpft mit Musik gegen Wohnungsknappheit und andere soziale Probleme. Hier können Sie reinhören.
Hamburg. „Jeden Tag geh‘ ich vorbei, unterdrücke meinen Schrei, balle in der Hand die Faust, denn hier steht ein leeres Haus“: Die Hamburger Peter Gutzeit, Dieter Rentzsch und Peter Horn haben ihre eigene Art, gegen die Wohnungsknappheit in Hamburg zu kämpfen. Mit sozialkritischen Liedern macht das Trio unter dem Namen „Gruppe Gutzeit“ auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam. „Ich würde unsere Musik am ehesten als politischen Schlager bezeichnen“, sagt Peter Gutzeit. „Wir behandeln ernste Themen, aber immer mit einem Augenzwinkern.“
Unter anderem hat die “Gruppe Gutzeit“ ein Lied über das Haus am Schulterblatt 40/ Ecke Juliusstraße geschrieben, in dem seit Jahren Wohnungen in beliebtester Lage ungenutzt sind.
„Es ist ein Skandal, dass es in Hamburg so viel Leerstand gibt“, sagt Peter Gutzeit, „gerade, weil so viele Menschen händeringend nach einer Wohnung oder auch nur einem Zimmer suchen.“ Gutzeit hat das Lied „Das Haus am Schulterblatt“ selbst geschrieben und mit seiner privaten Kamera ein Video dazu gedreht (s.u.) Am Beispiel des Hauses am Schulterblatt prangern er und seine Band-Kollegen an, dass „viele Eigentümer ihre Häuser offenbar ganz bewusst nicht vermieten und leerstehen lassen“. Und das zum Teil jahrelang, wie auch am Schulterblatt.
Bereits im Oktober 2010 war das Hausvon Anhängern der linken Szene besetzt worden, ein Großaufgebot der Polizei war im Einsatz, um die Besetzer zu vertreiben. Bis heute stehen dort Wohnungen leer.
Aus dem zuständigen Bezirksamt Altona hieß es, die Umbauarbeiten in dem Haus seien noch nicht abgeschlossen. Das Bezirksamt könne aber erst nach Abschluss der Arbeiten aktiv werden. Vorher handele es sich nicht um einen Leerstand im Sinne des Gesetzes. Dem Eigentümer sei ein Anhörungsschreiben zum Fortgang der Bauarbeiten übermittelt worden.
Um zu verhindern, dass Wohnungen auf Dauer leerstehen, hat der Senat im November eine Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes beschlossen. Danach müssen Eigentümer frei gewordene Wohnungen nach maximal drei Monaten wieder vermieten. Bisher hatten sie dazu sechs Monate Zeit. Das Wohnraumschutzgesetz soll die angespannte Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt entschärfen. Diese Senatsvorlage wird der Stadtentwicklungsausschuss am 17. Januar behandeln. Anschließend, vermutlich im Februar, soll das Gesetz in der Bürgerschaft beschlossen werden. Damit könnten die neuen Regelungen im Frühjahr in Kraft treten.