Hamburger Senat beschließt Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes. Bürgerschaft soll „zeitnah” zustimmen. Lob von den Grünen.

Hamburg. Die Hansestadt greift im Kampf gegen die Wohnungsnot auf frühere Mittel zurück. Die Stadt werde künftig härter gegen Leerstand und die rechtswidrige Nutzung von Wohnungen vorgehen, kündigte Wohnungsbausenatorin Jutta Blankau (SPD) am Dienstag in der Hansestadt hat. Eine entsprechende Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes habe der Senat beschlossen.

Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften müssen leerstehenden Wohnraum künftig wieder melden. Bei längeren Leerständen durch Modernisierung müssen sie die Wohnungen zwischenvermieten. Für rechtswidrige Ferienwohnungen gilt künftig ein Werbeverbot. Und die Zahl der Mitarbeiter in den Bezirksämtern, die freien Wohnraum aufspüren, wurde von elf auf 14 aufgestockt.

Im Wohnraumschutzgesetz sind seit mehr als 30 Jahren der Erhalt und die Pflege von Wohnraum in der Hansestadt verankert. Die Bürgerschaft soll laut einer Sprecherin der Stadtentwicklungsbehörde „zeitnah“ über die Gesetzesänderung abstimmen. Erst danach treten die verschärften Vorschriften in Kraft.

Unterstützung kam am Dienstag aus der Opposition von den Grünen. „Grundsätzlich begrüßen wir, dass der Senat seine lang angekündigte Initiative endlich in Angriff nimmt“, sagte der stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion der Grünen, Olaf Duge.

Darüber hinaus will sich der Senat voraussichtlich im Februar mit der Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung der Maklergebühren für die Wohnungsvermietung befassen. Möglichst noch im ersten Quartal 2013 soll ein Gesetzesentwurf in die Länderkammer eingebracht werden. Hamburg und Nordrhein-Westfalen fordern eine Reform der Regelung, wonach künftig die Vermieter und nicht mehr die Mieter den Makler bezahlen müssten.

Hamburg hofft auf Unterstützung durch weitere Länder. Wann das Gesetz in Kraft treten könnte, ist laut der Stadtentwicklungsbehörde aber derzeit unklar.