Verkaufsportale müssen dem Finanzamt detaillierte Auskünfte über professionelle Händler und Privatverkäufer geben. Wer viel verkauft, ist steuerpflichtig.
Für tausende Hobbyverkäufer im Internet wird es brenzlig. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen Verkaufsportale wie Ebay und Amazon den Steuerfahndern detaillierte Auskünfte geben. Das trifft nicht nur professionelle Händler, sondern auch Privatverkäufer, die persönliche Gegenstände anbieten, warnen Steuerexperten. Verkaufen sie in großem Stil übers Internet, rufen sie das Finanzamt auf den Plan.
Amazon-Marketplace hatte sich zunächst geweigert, Auskünfte über Verkäufer zu geben, die in den Jahren 2007 bis 2009 Waren für mehr als 17 500 Euro im Jahr verkauft hatten. Doch nach dem BFH-Urteil müssen die Portalbetreiber die Daten herausrücken, selbst wenn der Server im Ausland steht oder sie sich zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet haben. Das Finanzgericht Niedersachsen muss deshalb den Amazon-Fall neu aufrollen (BFH, Az. II R 15/12).
Neben Ebay und Amazon durchleuchten die Beamten auch Mobile.de, Autoscout24.de und My-hammer.de nach Steuersündern. Genauso suchen sie nach Geldanlegern, die über Smava.de und über Auxmoney.com Zinsen für Privatkredite kassieren, ohne sie zu versteuern.
Wie erfährt das Finanzamt, dass ich online verkaufe?
Seit Jahren durchforsten die Beamten des Bundeszentralamts für Steuern mit der Suchmaschine XPider das Netz nach etablierten Händlern, Existenzgründern und Privatleuten, die im großen Stil am Finanzamt vorbei kassieren. XPider fischt heraus, wer über längere Zeit viel verkauft oder größere Posten Neuware anbietet und stellt automatisch Querverbindungen zu den Daten der Behörde her.
Selbst ein Pseudonym bewahrt niemanden vor der Enttarnung. So flog ein Ehepaar aus Baden-Württemberg auf, das in dreieinhalb Jahren mehr als 1 200 gesammelte Dinge über Ebay verkaufte und zwischen 20 000 und 35 000 Euro Erlös pro Jahr erzielte. Es musste mehr als 11 000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen (BFH, Az. V R 2/11).
Ich bin Münzsammler und verkaufe über Ebay einzelne Stücke. Muss ich dafür auch Steuern zahlen?
Das kommt darauf an. Wenn Sie nur Einzelstücke Ihrer Sammlung versilbern oder einzelne Münzen austauschen, bleiben Sie verschont. Das ist auch so, wenn Sie eine Sammlung verkaufen, die Sie geerbt haben.
Das Finanzamt kann allerdings mit von der Partie sein, wenn Sie eine Münze kaufen und das gute Stück innerhalb eines Jahres mit Gewinn wieder verkaufen. Machen Sie in einem Jahr insgesamt mehr als 599,99 Euro Verkaufsgewinn – Nebenkosten wie Verkaufsgebühren dürfen Sie abziehen –, müssen Sie den Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das gilt auch für solche Gewinne aus dem Verkauf von Antiquitäten, Goldbarren oder Schmuck.
Ab wann ist mein Onlineverkauf keine Privatsache mehr?
Zum steuerpflichtigen Händler werden Sie erst, wenn Sie dauerhaft ertragreiche Geschäfte machen oder Ware kaufen, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen.
So ging ein angeblicher Bücherwurm ins Netz der Fahnder. Er hatte tausende Bücher und CDs übers Internet verkauft und behauptet, sie stammten aus seiner privaten Bibliothek, die er über Jahre zusammengetragen habe. Doch die Fahnder stellten fest: Der Mann hatte zahlreiche Buchtitel nicht nur einmal, sondern dutzendfach verkauft. Damit ist er Unternehmer und musste Umsatzsteuer nachzahlen (Niedersächsisches Finanzgericht, Az. 16 V 179/10).
Keine Steuer musste dagegen eine Frau zahlen, die 140 Pelzmäntel für 77 000 Euro über Ebay versteigerte. Sie hatte die Mäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah darin keine unternehmerische Tätigkeit, weil die Frau die Nerzmäntel nicht extra für die Versteigerung erworben hatte (Az. 14 K 702/10).
Weitere Informationen: Zeitschrift Finanztest 9/2013 und www.test.de
Finanztest-Tipps
Kontrolle: Sie sollten damit rechnen, dass Steuerfahnder Auskünfte über Sie einholen, wenn Sie regelmäßig Waren im Internet anbieten. Vor allem, wenn Sie gezielt Dinge kaufen, um sie wieder zu verkaufen, sind Sie im Visier der Beamten.
Übersicht: Sammeln Sie besser alle Ihre Verkaufsbelege. Sonst kann das Finanzamt Umsätze und Gewinne schätzen. Das kann erheblich teurer werden.
Freibetrag: Verdienen Sie als Arbeitnehmer nach Feierabend etwas dazu, können Sie bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr steuerfrei behalten. Nebeneinkünfte über der Grenze müssen Sie versteuern.
Weitere wichtige Themen in der September-Ausgabe von Finanztest:
Tests und Reports: Dispozinsen beim Girokonto, Betriebsrente, Geldanlage, Geschäfte im Internet, gesetzliche Krankenkassen, Krankenversicherung für lange Auslandsreisen
Unter der Lupe: 360°-Rechtsschutz der Advocard, Tages- und Festgeld der FSS-Bank, Krankenversicherungs-App für Europa
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