Berlin. Supermärkte locken Kunden mit Rabatten zur Nutzung ihrer Apps. Doch Verbraucherschützer sehen das kritisch. Warum sie nun Klage erheben.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für App-Rabatte von Supermärkten vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht der „Lebensmittel Zeitung“. Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Die Discounter würden demnach Preise für App-Nutzer bewerben, ohne dass klar ist, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf ohne App gelte. „Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz“, sagte Bernhardt. Ihr zufolge müsse laut der Preisangabenverordnung in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder Katalogen immer der Preis angegeben werden, der ohne Nutzung einer App gilt.

Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei, egal ob sie eine App haben oder nicht. „Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen“, sagte Bernhardt.

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Rabatt-Apps: So äußern sich die Supermärkte zu der Klage

Ein Sprecher von Penny sagte zu der Klage: „Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern.“ Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren. 

Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.

In den Apps gehen Kunden und Supermärkte ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren und ihre Daten angeben. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Dafür können die Supermärkte die Nutzerdaten für Werbung und Analysen nutzen.

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