Essen. Nahezu alle Krankenkassen sind 2025 teurer geworden. Versicherte haben noch bis 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Darauf müssen sie achten
Gesetzlich Versicherte zahlen 2025 deutlich mehr für ihre Krankenkasse. Nahezu alle gesetzlichen Versicherungen haben zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge angehoben. Versicherte haben in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht, das zum 31. Januar endet.
Wie teuer ist die Krankenkasse?
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Zusätzlich dürfen alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, um finanzielle Engpässe abzudecken. Er ist von Kasse zu Kasse verschieden. Beschäftigte und Rentner zahlen die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber oder der Träger der Rentenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 liegt bei 2,5 Prozent.
Warum haben die Krankenkassen ihre Beiträge erhöht?
Als Grund nennen die Kassenmanager massiv gestiegene Ausgaben im Gesundheitswesen. Wesentliche Treiber sind die stationäre Behandlung in Kliniken und Arzneimittel. Die Kassen klagen auch darüber, dass sie gesellschaftliche Kosten tragen, die nicht zu ihren Aufgaben gehören. Am Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft etwa sollen sie sich mit 2,5 Milliarden Euro beteiligen. Steigende Ausgaben fangen die Kassen unterjährig eigentlich aus ihren Rücklagen auf. Diese schrumpfen aber, auch weil die Kassen Vermögen an den Gesundheitsfonds überweisen mussten. Fehlt Geld, bleibt derzeit nur, den Zusatzbeitrag zu erhöhen.
Sind alle Krankenkassen 2025 teurer geworden?
Ja. 29 der 37 Kassen, aus denen man in NRW auswählen kann, haben zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag erhöht, fast alle um mehr als einen Prozentpunkt. Und von den acht Versicherungen, deren Beitragssatz stabil geblieben ist, haben alle entweder im Oktober oder November 2024 ihren Beitragssatz erhöht - hier sind Versicherte also bereits zusätzlich belastet worden. Dass Krankenkasse unterjährig ihren Zusatzbeitrag angepasst haben, war ein Novum und Anzeichen für die schwierige finanzielle Lage der Versicherungen.
Wie viel zahle ich mehr für meine Krankenversicherung?
Das hängt davon ab, wie sehr die einzelne Krankenkasse an der Beitragsschraube drehen musste, um ihre Ausgaben zu decken. Wenn eine Versicherung ihren Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte angehoben hat, wie es die Fachleute des sogenannten Schätzerkreises für die GKV empfohlen hatte, entspricht das bei einem Brutto-Monatseinkommen von 4000 Euro etwa 32 Euro mehr im Monat. Da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten teilen, käme der einzelne Versicherte am Jahresende auf knapp 200 Euro mehr.
Die Techniker Krankenkasse, größte gesetzliche Krankenversicherung mit über elf Millionen Versicherten bundesweit, hat ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 2,45 Prozent mehr als verdoppelt, die Barmer als zweitgrößte Krankenkasse von 2,19 auf 3,29 Prozent erhöht. Das Plus von 1,25 bzw. 1,1 Punkten führt bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 4400 Euro (brutto) zu einer Mehrbelastung von 55 bzw. 48,40 Euro, jeweils hälftig zu tragen von den Versicherten und den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung.
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Kann ich bei meiner Kasse bleiben und dem höheren Zusatzbeitrag widersprechen?
Nein. Die Verbraucherzentralen NRW und Hessen betonen: Die einzige Möglichkeit, die eigenen Kosten zu senken, ist der Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag.
Kann ich bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages die Krankenkasse sofort kündigen?
Ja. Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Kennen sollten sie aber eine Frist: Hat die Kasse ihren Beitrag zum 1. Januar 2025 erhöht, müssen Versicherte laut Verbraucherzentrale bis zum 31. Januar 2025 kündigen.
Wie wechsle ich die Krankenkasse?
Das geht seit 2021 vergleichsweise einfach. Versicherte müssen sich lediglich eine neue Krankenkasse aussuchen und sich dort anmelden. Bei ihrer alten müssen sie nicht kündigen - das übernimmt die neue Versicherung. Aber: Mit der Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse ist man dort nicht direkt Mitglied - es gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist. Vollzogen ist die Kündigung also erst zum 1. April 2024. So lange ist man Mitglied in der alten Kasse und zahlt auch deren Beitragssatz. Wenn der Wechsel vollzogen ist, ist der Arbeitgeber formlos über die Mitgliedschaft in der neuen Kasse zu informieren.
Was, wenn ich die Frist zur Sonderkündigung verpasse?
Auch wenn man den 31. Januar verstreichen lässt, kann man seine Krankenkasse wechseln. Dann greift das reguläre Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Versicherte müssten aber bereits zwölf Monate bei ihrer alten Kasse versichert gewesen sein.
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Geht es denn nur ums Geld?
Vor diesem Eindruck warnen die Verbraucherzentralen NRW und Hessen. Es gibt zwar eine ganze Reihe von Leistungen, die Krankenkassen regulär übernehmen müssen. Sie unterscheiden sich aber auch in vielen Punkten. Die eine hat ein breites Netz an Servicestellen, die zweite ist besonders digital, die dritte setzt stärker auf Präventionsangebote. Solche Unterschiede könnten für viele Menschen entscheidende Faktoren sein, die eine Kassenwahl mit bestimmen, heißt es von den Verbraucherzentralen.