Berlin. Geht eine Ehe in die Brüche, wird die Altersvorsorge aufgeteilt – inklusive der erworbenen Rentenpunkte. Das kann später teuer werden.
Verliebt, verlobt, verheiratet – und dann geschieden. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland zerbricht. Von der Hochzeit bis zur Scheidung vergehen im Schnitt 15 Jahre. Männer sind dann durchschnittlich rund 48 und Frauen rund 45 Jahre alt, berichtet das Statistische Bundesamt.
Wenn verheiratete Paare sich trennen, steht nicht nur die Frage im Raum, wer sich wann um die Kinder kümmert und wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird. Auch in Sachen Rente und Alterssicherung ist einiges zu beachten. Die Dinge, die dann festgelegt werden, entfalten in den meisten Fällen noch keine unmittelbare Wirkung – sondern greifen erst, wenn die Ex-Partner aus dem Berufsleben in den Ruhestand wechseln. Ein Überblick.
Scheidung: Was passiert mit Blick auf die Rentenversicherung?
Die Rentenansprüche, die verheiratete Arbeitnehmer während ihrer Ehe erworben haben, werden jeweils hälftig auf die beiden Ex-Partner aufgeteilt. Doch nicht nur das: Auch andere Formen der Altersvorsorge, etwa Betriebsrenten oder private Renten, werden durch zwei geteilt. Dahinter steht der Gedanke, dass alle Ansprüche ein Ergebnis der gemeinsamen, partnerschaftlichen Lebensleistung sind.
„Wie ein Versorgungsausgleich, also eine Teilung der Rentenansprüche bei einer Scheidung, tatsächlich abläuft, entscheidet allein das zuständige Familiengericht“, betont die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Das Gericht stellt fest, wie lange die Ehe gedauert hat und wie viel in dieser Zeit in die Altersvorsorge eingezahlt wurde. „In einem entsprechenden Urteil wird festgelegt, welcher Ehegatte wie viele Entgeltpunkte an den anderen abgeben muss.“
Rentenversicherung: Was hat es mit den Entgeltpunkten auf sich?
Die Entgeltpunkte sind eine zentrale Rechengröße bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer in einem Jahr exakt so viel verdient wie der Durchschnitt der Beschäftigten und die regulären Beiträge an die Rentenkasse abführt, erhält dort einen Rentenpunkt gutgeschrieben. Wer mehr verdient, erhält entsprechend mehr Punkte und wer weniger verdient entsprechend weniger. Aus der Summe aller im Laufe des Berufslebens erworbenen Rentenpunkte ergibt sich die Rente.
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte durch zwei geteilt und die Hälfte auf den Partner übertragen. Beispiel: Die Ehe hat acht Jahre gehalten. Ein Gutverdiener hat in dieser Zeit 16 Punkte gesammelt, seine Ex-Partnerin wegen Kindererziehung, Arbeitslosigkeit und Teilzeit hingegen nur vier. Der Mann muss dann acht Entgeltpunkte an die Frau übertragen und diese zwei an den Mann. Unterm Strich kommen also beide mit zehn Punkten raus. Ein Entgeltpunkt ist derzeit 37,60 Euro pro Monat wert. Ab Juli sind es 39,32 Euro.
Auch anerkannte Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) werden aufgeteilt, also die Kindererziehungszeiten, sofern kein Ehevertrag das anders regelt.
Altersvorsorge: Wie wird dieser Versorgungsausgleich abgewickelt?
Maßgeblich ist die Entscheidung des Familiengerichts. Der Ausgleich ist regelmäßig Teil des Scheidungsverfahrens. „Sie müssen den Versorgungsausgleich nicht gesondert beantragen“, unterstreicht die Deutsche Rentenversicherung. Der Versorgungsträger setzt nach einem Scheidungsurteil die Vorgaben des Gerichts um und informiert die beiden Ex-Partner darüber.
Werden die Anrechte innerhalb desselben Versorgungssystems geteilt, spricht man von einer „internen Teilung“. Das ist der Regelfall, wenn es um die gesetzliche Rente geht. Es gibt aber auch die sogenannte „externe Teilung“, die dann stattfinden kann, wenn beide Seiten bei unterschiedlichen Versorgungsträgern versichert sind. Dann kann der Partner, der einen Ausgleichsanspruch hat, die Rentenanrechte auf einen Träger seiner Wahl übertragen lassen.
Versorgungsausgleich: Wann macht sich das auf dem Girokonto bemerkbar?
Sind beide Ex-Partner berufstätig, werden im Zuge des Versorgungsausgleichs zunächst nur Anrechte übertragen. Materiell macht sich das erst bemerkbar, wenn die Rente ansteht. Wer mehr Rentenpunkte von seinem Ex-Partner übertragen bekommen hat, als er selbst abgeben musste, erhält später eine höhere Rente. Wer unterm Strich Punkte verloren hat, bekommt später weniger Geld.
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Dieser Abschlag lässt sich allerdings durch freiwillige Beitragszahlungen an die Rentenversicherung ausgleichen, sofern die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht ist. Wer zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses bereits Rentner ist, bekommt die Konsequenzen des Versorgungsausgleichs umgehend zu spüren – in Form eines erhöhten oder gekürzten Rentenzahlbetrags.
Nur drei Jahre verheiratet: Gibt es besondere Regeln für Kurzzeit-Ehen?
Ja. Es kommt immer wieder vor, dass Ehen bereits in den ersten Jahren scheitern. Hielt die Ehe nur drei Jahre oder weniger, führt das Familiengericht nicht automatisch einen Versorgungsausgleich durch. Es wird in diesen Fällen nur auf Antrag tätig. Es kann auch sein, dass beide Ex-Partner während der Ehe in etwa die gleichen Anrechte erworben haben oder es nur um Anrechte mit geringem Wert geht. Dann findet ebenfalls kein Ausgleich statt. Eheleute haben außerdem die Möglichkeit, selbst eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich zu treffen. Denkbar ist zum Beispiel, dass ein Partner darauf verzichtet oder Anrechte verrechnet werden bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Gilt all das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja, sofern diese seit Anfang 2005 begründet wurden. Bei älteren Lebenspartnerschaften findet kein Versorgungsausgleich statt – es sei denn, dass bis Ende 2005 vor dem Amtsgericht ein Ausgleich für den Fall beantragt worden ist, dass die Lebenspartnerschaft aufgehoben werden soll.