Berlin. Mehrere Monate Auszeit sind ein Traum, aber teuer. Einige Mitarbeitende haben besonders hohe Verluste bei der Rente – was ihnen droht.
Ob Junge oder Ältere: Viele Berufstätige träumen davon, mal eine Auszeit vom Job zu nehmen. Für eine Weltreise, einen längeren Urlaub oder die Pflege von Angehörigen. Je nachdem, wie lange das sogenannte Sabbatical dauert, wirkt sich dies auch auf die späteren Rentenbezüge aus. Was eine Sabbatzeit konkret bedeutet, beantwortet die Rentenexpertin der Deutschen Rentenversicherung, Katja Braubach, unserer Redaktion.
Wirken sich Sabbatical-Auszeiten auf die Rente aus?
Sabbatmonate können entweder als unbezahlter Sonderurlaub oder durch ein Arbeitszeitguthaben auf einem Zeitkonto finanziert werden. Die fehlenden Beiträge zur Rentenversicherung wirken sich in beiden Fällen auf die Höhe der späteren Rente aus. Eine unbezahlte Freistellung kann aber auch Folgen für eine mögliche Absicherung im Fall der Erwerbsminderung oder Mindestversicherungszeiten haben.
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Sonderurlaub oder Zeitkonto – was ist der Unterschied?
Bei einem unbezahlten Sonderurlaub zahlt der Arbeitgeber in der Regel kein Gehalt und damit auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitet ein Beschäftigter mit einem durchschnittlichen Jahresentgelt von 45.358 Euro beispielsweise 40 Jahre, so erhält er nach aktuellen Werten eine monatliche Rente von 1504 Euro. Wird ein Sabbatjahr genommen, werden nur 39 Jahre beruflicher Tätigkeit ausgeübt. Bei ansonsten gleichen Werten ergibt sich daher eine Rente von 1467 Euro.
Wird das Sabbatjahr über ein Arbeitszeitguthaben wie Überstunden oder Lohnverzicht finanziert, wird die Arbeitszeit zwar weiter erfüllt, aber mit einem reduzierten Gehalt. Wird beispielsweise ein Sabbatjahr über ein Jahr angespart, werden bei voller Beschäftigung nur 50 Prozent des Gehaltes ausgezahlt, die andere Hälfte wird während des Sabbatjahres ausgezahlt. Da in beiden Jahren Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, entstehen keine Fehlzeiten. Da die Rentenbeiträge jedoch niedriger sind, sinkt auch hier die Altersrente bei 40-jähriger Berufstätigkeit auf 1467 Euro. Denn: 38 Jahre wird ein voller Rentenpunkt von 37,60 Euro berechnet plus 2 Jahre Teilzeitentgelt zu jeweils 50 Prozent (2 x 18,80 Euro).
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Inwieweit verlängert sich durch eine Sabbatzeit der Renteneintritt?
Grundsätzlich verschiebt sich der Renteneintritt durch ein Sabbatical nicht. Für eine Rente ab dem regulären Rentenalter von 67 Jahren werden Beiträge für 60 Monate (fünf Jahre) benötigt. Wer vor dem 67. Lebensjahr eine Altersrente beziehen möchte, benötigt für die Rente ab dem 63. Lebensjahr 35 Versicherungsjahre und für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Arbeitsjahre. Nur wenn durch eine unbezahlte Freistellung die entsprechende Mindestversicherungszeit nicht erfüllt wird, verschiebt sich der Rentenbeginn entsprechend.
Kann man sich Rentenpunkte für die Sabbatzeit dazukaufen?
Für Zeiten, in denen keine Pflichtbeiträge eingezahlt wurden, besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Dies geht jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber dem Beschäftigten in den Monaten weiter ein – wenn auch geringeres – Gehalt zahlt. Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann selbst gewählt werden, sofern diese zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von derzeit 100,07 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1404,30 Euro liegt. Durch die Zahlung dieser Beiträge können die Renten erhöht und die Mindestversicherungszeiten erfüllt werden. Inwieweit eine solche Zahlung sinnvoll oder notwendig ist, sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Rentenversicherung individuell geklärt werden.
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Was kostet aktuell ein Rentenpunkt?
Ein Entgeltpunkt (Rentenpunkt) entspricht derzeit einer monatlichen Rente von 37,60 Euro. Durch die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli eines Jahres steigt dieser Wert kontinuierlich – in diesem Jahr um 4,57 Prozent auf 39,32 Euro. 2024 sind für einen Entgeltpunkt 8.436,59 Euro zu zahlen.
Welche Variante empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung?
Dies ist eine individuelle Entscheidung, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber getroffen werden sollte. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Da diese jeder unterschiedlich gewichtet, kann die Rentenversicherung keine allgemeine Empfehlung abgeben. Wird das Gehalt beispielsweise über zwei Jahre gestreckt, entsteht keine Lücke im Versicherungsverlauf. Dadurch werden volle 24 Monate für die Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) angerechnet. Auch der Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung ist nicht gefährdet. Allerdings können die geringeren Beiträge nicht durch zusätzliche freiwillige Beiträge ausgeglichen werden.
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Meldet der Arbeitgeber dagegen einen Beschäftigten ab, werden für die Mindestversicherungszeit nur zwölf Monate berücksichtigt. Der Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation oder einer Rente wegen Erwerbsminderung kann gefährdet sein. Vorteilhaft ist dagegen, dass für die fehlenden zwölf Monate freiwillige Beiträge eingezahlt werden können. Diese zählen für die Mindestversicherungszeiten mit und wirken sich auch auf die Rentenhöhe aus.
Wie wirkt sich ein Sabbatical von drei Monaten auf die Rente aus, vorausgesetzt, man verdient dieses Gehalt bis zum Renteneintritt?
Für einen Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 25.000 Euro Jahresgehalt reduziert sich die monatliche Rente durch drei Monate unbezahlten Urlaub um rund 5 Euro. Für einen Beschäftigten mit 45.000 Euro verringert sich die monatliche Rente um etwa 9 Euro. Für einen Mitarbeiter, der 95.000 Euro brutto im Jahr verdient, reduziert dies die monatliche Rente um rund 19 Euro, da nur der Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 90.600 Euro versichert wird.
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Wie hoch fällt die Rente aus, wenn die unbezahlte Auszeit sechs Monate beträgt?
Für einen Arbeitnehmer mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen von 25.000 Euro reduziert sich die Rente bei einem sechsmonatigen unbezahlten Urlaub um circa 10 Euro. Ein Beschäftigter mit einem durchschnittlichen Einkommen von 45.000 Euro muss mit rund 19 Euro monatlicher Rente weniger rechnen. Für einen Mitarbeiter mit 95.000 Euro brutto im Jahr fällt die monatliche Rente um etwa 38 Euro niedriger aus.
Mit welchen Abzügen müssen Rentner bei einer Auszeit von einem Jahr rechnen?
Bei einem Arbeitnehmer mit 25.000 Euro Einkommen reduziert sich die Rente bei einem unbezahlten Urlaub von einem Jahr um etwa 21 Euro. Bei einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro verringert sich die monatliche Rente um rund 37 Euro. Bei einem Besserverdienenden mit 95.000 Euro brutto im Jahr reduziert sich die monatliche Rente um etwa 75 Euro.