Berlin. Die Altersrente steigt um mehr als 4,5 Prozent. Doch einige Rentenbezieher können sich unter Umständen auf noch mehr Geld freuen.

Mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich ab 1. Juli auf ein deutliches Rentenplus freuen. Doch unter ihnen gibt es einige, die noch mit weitaus mehr Geld rechnen können als die allgemeine Erhöhung von 4,5 Prozent. Um wen geht es?

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Neben der allgemeinen Rentenerhöhung bei der Altersrente gibt es Zuschläge bei der Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten. Wer eine Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat, soll ab 1. Juli einen deutlichen Zuschlag bekommen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.

Rente: Im besten Fall sind zwölf Prozent drin

„Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten“, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

Es sollen also auch Empfänger von Hinterbliebenenrenten einen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Allerdings darf der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben.

Wer eine Altersrente bezieht und für einen der genannten Zuschläge berechtigt ist, bekommt also eine doppelte Erhöhung. Somit ist im besten Fall ein Gesamtplus von bis zu zwölf Prozent mehr drin. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür nicht mal einen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft selbst, wer berechtigt ist.

fmg