Berlin. Das Unternehmen wollte den kurzfristigen Streik stoppen lassen. Das Arbeitsgericht sieht die Sache anders – die Berufung scheiterte.
Die Deutsche Bahn erlebt ihre zweite Schlappe vor Gericht innerhalb von zwei Tagen: Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann weitergehen, entschied das Arbeitsgericht. Die Berufung des Konzerns am Hessischen Landesarbeitsgericht blieb also erfolglos. Der Lokführerstreik darf wie geplant bis Mittwochmorgen stattfinden.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte bereits am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf abgelehnt. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Die Bahn kündigte daraufhin am Montagabend an, in Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu gehen. „Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Bahnvertreter Florian Weh nach der Verhandlung. Dem widersprach das Gericht nun.
Die GDL begann mit ihrem Streik im Güterverkehr am Montag um 18.00 Uhr. Im Personenverkehr begann er am Dienstag um 2.00 Uhr. Derzeit kommt es zu weitreichenden Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr.
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Bahn zeigt sich wieder verhandlungsbereit
Die GDL hatte am Sonntagabend zum inzwischen sechsten Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen, der Streik war deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.
Die Bahn hatte die „viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden“ zu dem Streik scharf kritisiert. Diese sei für die Fahrgäste und die Wirtschaft eine „blanke Zumutung“ und gefährde die Versorgung im Land, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Bahnvertreter Florian Weh betonte vor dem Arbeitsgericht, der Konzern könne sich eine Wiedereinstiegsvereinbarung in Verhandlungen vorstellen – auf Basis des jüngsten Kompromissvorschlags der Moderatoren Thomas de Maizière und Daniel Günther oder den Einstieg in eine formale Schlichtung. Die GDL forderte aber ein weiteres Entgegenkommen und zeigt sich nicht dazu bereit, den Streik abzubrechen.
Streik bei der Deutschen Bahn: Geschäftsführung scheiterte schon einmal vor Gericht
Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg. Nach zuletzt erneut gescheiterten Verhandlungen hatte der Konzern die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen.
Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Warnstreik an.
Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Bahn. Knackpunkt des Konflikts ist weiterhin die Forderung, dass Schichtarbeiter künftig für das gleiche Geld nur 35 Stunden statt wie bisher 38 Stunden arbeiten müssen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken.
Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern. Neue Streiks kündigt sie nun nicht mehr 48 Stunden vor Beginn an, sondern kurzfristiger. Auch Streiks über Ostern hat die GDL mit ihrem Vorsitzenden Weselsky nicht ausgeschlossen.
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lro/dpa