Berlin. Ab April gilt für Erdgas wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz. Verbraucherinnen und Verbraucher erwartet ein Anstieg der Heizkosten.
Ab April müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine kostspielige Änderung einstellen. Inmitten der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs hatte der Bund die Mehrwertsteuer für Erdgas von 19 auf 7 Prozent gesenkt, um für Entlastungen zu sorgen. Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ läuft Ende März allerdings aus: Ab April kehrt der alte Mehrwertsteuersatz zurück. Damit werden die Gaspreise wieder deutlich steigen. Viele Verbraucher werden sich dann wohl wieder genau überlegen, wann sie die Heizung aufdrehen.
Heizkosten: Mehrwertsteuer zurück auf 19 Prozent – Gaspreise für Familien steigen deutlich
Wie Berechnungen des Vergleichsportals Verivox für „Bild“ zeigen, bedeutet das Auslaufen des Gesetzes vor allem für eine mehrköpfige Familie einen enormen Kostenanstieg. So müsse eine vierköpfige Familie mit einer Preiserhöhung von rund 293 Euro im Jahr rechnen.
Die Beispielrechnung: Die jährlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) liegen im Bundesschnitt mit dem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent aktuell bei 2616 Euro. Steigt der Mehrwertsteuersatz um 12 Prozentpunkte, steigen die Kosten Verivox zufolge auf 2909 Euro.
Aber auch Singles und Paare müssen tiefer in die Tasche greifen: Geht man bei Alleinstehenden von einem Gasverbrauch von 5000 kWh und bei zwei in einem Haushalt lebenden Personen von etwa 12.000 kWh aus, ergeben sich bei einem Steuersatz von 7 Prozent Kosten in Höhe von 654 Euro und 1570 Euro. Bei Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent steigen die Beiträge den Verivox-Berechnungen zufolge auf 727 Euro bzw. 1746 Euro.
Lesen Sie auch:Gasheizung oder Wärmepumpe? Diese Heizung ist günstiger
Mehrwertsteuer steigt: Die Kosten je Haushalt im Überblick
Gas | 19 Prozent Mehrwertsteuer | 7 Prozent Mehrwertsteuer | Differenz |
Single: 5000 kWh | 727 Euro | 654 Euro | 73 Euro |
Paar: 12.000 kWh | 1746 Euro | 1570 Euro | 176 Euro |
Familie: 20.000 kWh | 2909 Euro | 2616 Euro | 293 Euro |
Gaspreise steigen: Neukundentarife besonders lukrativ – Kurzfristige Kündigung möglich?
- Everticker: Aktuelle Evergreens und News im Ratgeber zum Thema Heizung und Heizen
- Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz – wie es doch noch kommen könnte
- Wenig Zeit: Übergangsfristen im Heizungsgesetz – welche Eigentümer nur drei Jahre Zeit haben
- Schäden: Heizung geht ab 2024 kaputt – was im geplanten Heizungsgesetz vorgesehen ist
- Bis 2028: Kommunale Wärmeplanung im Heizungsgesetz – wo es sie gibt und was sie regelt
Festzuhalten bleibt allerdings, dass alleine die Unterschiede zwischen den jeweiligen Gastarifen enorm sind: So zahlen Kundinnen und Kunden mit alten Tarifen deutlich mehr – Verivox zufolge kann der Unterschied bis zu 142 Euro ausmachen.
Wer jetzt allerdings an Kündigung denkt, sollte nicht voreilig handeln. Verivox-Energieexperte Thorsten Storck erklärt im „Bild“-Interview: „Der volle Mehrwertsteuersatz erhöht den Gaspreis schlagartig um 11 Prozent. Kündigen kann man den Gastarif deshalb jedoch nicht. Darum raten wir dazu, sich jetzt mit dem aktuellen Vertrag zu beschäftigen und sich um einen möglichst günstigen Tarif zu kümmern.“
Lesen Sie dazu:Strom und Gas: Energiekosten auch 2024 niedrig halten