Düsseldorf/Hagen/Bad Berleburg. . Nachdem ein Schmallenberger Waldbauer eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, dass die Wisente seinen Grund nicht mehr betreten dürfen, will der Umweltminister noch in dieser Woche mit allen Beteiligten eine Lösung finden, um das Projekt zu retten.

Auch nach der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Schmallenberg will Landesumweltminister Johannes Remmel offenbar am Wisent-Projekt festhalten: Noch in dieser Woche möchte er sich mit allen Beteiligten zusammensetzen, um über Ausgleichsregelungen zu sprechen, wie mögliche Schäden reguliert werden können. Ansonsten sehe er „die Gefahr, dass ein so einzigartiges und anspruchsvolles Artenschutzprojekt in langwierigen Rechtsstreitereien zerrieben wird“, erklärte er auf Anfrage unserer Zeitung.

Die Sorgen der Waldbauern nehme er sehr ernst, betont der Minister. Andererseits „ist die Wiederansiedlung des Wisent ein einzigartiges und neues Projekt: Von daher wollen wir dieses Projekt weiter begleiten und beobachten, wie sich der Wisent verhält. Letztendlich geht es darum, die Sprache der Natur neu zu erlernen.“

Waldbauer fürchtet wegen der Wisente um seine Buchen

Am vergangenen Freitag hatte Waldbauer Hermann-Josef Vogt vor dem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt: Die Tiere dürfen nun seinen Grund nicht mehr betreten. Mittlerweile hat auch Georg Feldmann-Schütte aus Oberkirchen geklagt. 125 Jahre alt sind manche Buchen auf seinem Grund. Die Arbeit dreier Generationen steckt in ihnen. Dass die Wisente diese nun zerstören, will der Waldbauer nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Dabei haben die beiden Waldbauern nichts gegen die Tiere, wie sie betonen. Und die Schäden, die die Wisente bisher angerichtet haben, sind vom Trägerverein des Artenschutzprojektes längst ausgeglichen worden.

„Es geht um Rechtssicherheit“, erklärt Hermann-Josef Vogt. Und auch Georg Feldmann-Schütte sorgt sich darum, dass er irgendwann einmal keinen Schadensersatz mehr bekommt, wenn die ausgewilderten Wisente als herrenlose Wildtiere gelten. Ein Standpunkt, den offenbar auch eine Versicherung vertreten hat, die für die Schälschäden nicht mehr aufkommen will.

Ein aufwändiges Verfahren

Wenn sich diese Auffassung aber durchsetze, müsste die Jagdgenossenschaft für die Schäden aufkommen, erklärt Georg Feldmann-Schütte. Und das käme die Mitglieder teuer zu stehen, fürchtet er. „Und wenn die Tiere nach dem Bundesnaturschutz ausgewildert werden, dann müssen wir beim Bundesumweltministerium Antrag auf Entschädigung erstellen“, erklärt er. „Das ist zu aufwändig.“

Deshalb will Feldmann-Schütte nun mit Blick auf die Zukunft vom Gericht klar stellen lassen, dass der Wisent-Trägerverein Eigentümer und Halter der Tiere ist. Und dass die Tiere seinen Grund nicht mehr betreten dürfen, damit in Zukunft erst gar keine Schäden mehr an seinem Eigentum entstehen, in das die Familie seit Generationen Arbeit gesteckt hat.

Auf der Suche nach einer Lösung

Ob und wie man die Tiere aber dazu bringen kann, sich an den Richterspruch vom vergangenen Freitag zu halten – das steht auf einem ganz anderen Blatt. Der Wisent-Trägerverein, der Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung einlegen will, sucht gemeinsam mit Wissenschaftlern, die das Projekt begleiten, nach kurzfristigen „praktikablen Lösungen“.

Der Berleburger Rechtsanwalt Heinrich Albrecht Beitzel, Experte für Landwirtschaft und Jagdrecht, sieht drei Möglichkeiten in der Diskussion: einen Zaun um das Grundstück des Waldbauern. Einen virtuellen, elektronischen Zaun, um die Tiere davon abzuhalten, die Grenze zum Hochsauerland zu überschreiten. Oder die Herde wieder zusammentreiben.