Bad Berleburg/Alertshausen. Die Brücke über die Elsoff muss saniert werden – unter Vollsperrung der L877. Erste Details der Planungen und zur Umleitung.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat am Dienstag, 24. Oktober, den Neubau einer Brücke über die Elsoff auf der Landstraße 877 angekündigt. In der Bauausschusssitzung am gleichen Abend nannte Michael Birkelbach von der Stadtverwaltung bereits Details der Planungen und auch zu möglichen Umleitungen während der Bauzeit.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant in 2024 die Brücke bei „Hof Geisenberg“ im Zuge der L 877 vor der Ortschaft Alertshausen (von Elsoff kommend) neu herzustellen. Im Rahmen des Ersatzneubaus der Brücke wird auch die L 877 auf einer Länge von insgesamt 300 Metern vor und hinter dem Bauwerk auf sechs Meter Fahrbahnbreite ausgebaut. Für den Ausbau und den Ersatzneubau wird eine Bauzeit von sechs bis acht Monaten veranschlagt. Witterungsbedingt soll die Maßnahme von April bis Ende 2024 durchgeführt werden.

Straßensperrung

In dieser Zeit wird der betroffene Straßenabschnitt vollgesperrt werden. Für den Busbetrieb und den Rettungsdienst wird eine örtliche Umleitungsstrecke über den parallel zur L 887 verlaufenden Wirtschaftsweg nordwestlich des Baufeldes eingerichtet, welcher über die Dorfstraße wieder an die L 877 angeschlossen sein wird. Die Umleitungsstrecke wird entsprechend für den Verkehr auf Kosten des Landesbetriebes aufbereitet.

Für einen etwaigen Begegnungsverkehr wird eine bauzeitige Ausweichbucht eingerichtet. Anfang und Ende der Umleitungsstrecke werden mittels LSA mit Dauerrotschaltung verortet. Rettungsdienst, Buslinien, sowie Anlieger, welche sich in der direkten Umleitungsstrecke befinden, erhalten Geräte, um die Ampel auf Grün zu schalten.

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Die offizielle Umleitungsstrecke für den Verkehr der Landesstraße wird großräumig über die L 902, L 553, B 480 und L 717 über Schwarzenau – Bad Berleburg – Diedenshausen eingerichtet. Die K 43 bzw. K 40 über Schwarzenau – Christianseck auf die L 717 kann für den Pkw-Verkehr genutzt werden. Eine offizielle Umleitung darf hierüber allerdings nicht erfolgen, da diese Strecke nicht dafür ausgelegt ist, das Verkehrsaufkommen einer Landesstraße aufzunehmen.