Siegen-Wittgenstein. Ab 1. Oktober gilt eine neue Gebührenordnung. Der Kreis Siegen-Wittgenstein, muss die Preise anheben und erläutert, wer die Kosten trägt.
Im Notfall wählen Menschen, die einen Notarzt brauchen die 112. Damit der auch kommt, greifen viele Faktoren zusammen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein organisiert das. Aber Personal, Fahrzeuge und Rettungswachen kosten Geld. Bezahlt werden diese Kosten im Regelfall von sogenannten Kostenträgern wie den Krankenversicherungen. Und die werden ab 1. Oktober 2023 tiefer in die Tasche greifen müssen, wenn ihre Versicherten beispielsweise einen Unfall haben oder mit einem Krankentransport gefahren werden müssen. Die Gebühren für einen Rettungswageneinsatz steigen um rund 40 Prozent, die für einen Krankentransportwagen um 83 Prozent und die für das Babymobils sogar um 137 Prozent.
Gründe für die Kostensteigerung
„Die Steigerung der Gebührensätze insgesamt lässt sich maßgeblich auf die Steigerungen der Personalkosten u.a. durch die neue Tarifeinigung im Jahr 2023 sowie die deutlich gestiegenen Sachkosten (beispielsweise die Treibstoffkosten für die Fahrzeuge) zurückführen. Diese sind in der Prognoserechnung für die Folgejahre vollumfänglich und sachgerecht zu berücksichtigen“, erläutert der Kreis in einer Verwaltungsvorlage die Hintergründe für die Verteuerung.
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Das Wichtigste: Menschen, die eine Notfall melden, müssen sich keine Sorgen um Kosten machen. Die tragen die Krankenkassen. Die haben dem Entwurf bereits im Mai erhalten und auch bereits nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ihr Einvernehmen signalisiert.
Der Kreis lobt seine Gebührensatzung, weil sie auch nach der neuesten Kalkulation deutlich unter dem Schnitt der benachbarten Kreise liege. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein die neuesten Kostensteigerungen wie etwa auch im Personalbereich, in seinen Sätzen bereits berücksichtigt habe. Dies sein den früheren Satzungen noch nicht möglich gewesen.
4 Millionen Euro jährlich
Im Ergebnis heißt das: „Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 ist von einer Neufassung der Gebühren ab Jahresmitte ausgegangen worden. Durch die nunmehr erst ab 1.10.2023 vorgesehene Erhöhung reduzieren sich die planmäßigen Erträge im laufenden Jahr von 2.500.000 Euro auf 1.250.000 Euro. Ab 2024 führt diese Beschlussfassung zu jährlichen Erträgen in Höhe von planerisch 4.000.000 Euro.“ lpd