Wittgenstein. Die Sparkasse und die LBS in Bad Berleburg haben drei Expertentipps für den Hauskauf trotz steigender Hypothekenzinsen. Auch der Staat fördert.
Die von der Europäischen Zentralbank eingeleitete Zinswende macht sich für die Verbraucher immer stärker bemerkbar. Die Folgen sind unterschiedlich: Sparer freuen sich. Wer aber Geld leihen möchte, der muss seit Frühjahr durch die Erhöhung der Leitzinsen mit Mehrkosten für Kredite rechnen. Einen Sektor trifft dies besonders: Die Käufer und Verkäufer von Immobilien, Häusern oder Wohnungen.
Die Landesbausparkasse hat jetzt Zahlen veröffentlicht und beschreibt die Entwicklung so: Die Hypothekenzinsen sind seit Jahresbeginn deutlich gestiegen, die hohen Immobilienpreise passen sich dieser Entwicklung nun langsam an.
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Nach Auswertung der eigenen Statistiken war ein von der LBS in NRW vermitteltes gebrauchtes Einfamilienhaus im Oktober mit einem Preis von durchschnittlich 314.700 Euro im Mittel fast 50.000 Euro günstiger als noch im April.
Diese Personen haben Anspruch auf Wohngeld
Was beim Kaufpreis gespart werden kann, legen viele Kunden beim Kredit drauf. Umso wichtiger seien zwei Dinge: Frühzeitig Eigenkapital für den Traum von den eigenen vier Wänden anzusparen und den Kaufpreis anschließend möglichst schnell abzubezahlen.
Die LBS und die Sparkasse in Bad Berleburg haben dafür auch Tipps, wo es verschiedene Zuschüsse vom Staat gibt: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester-Zulagen können bis zum 31. Dezember noch in voller Höhe für das gesamte Jahr 2022 gesichert werden, erläutert LBS-Gebietsleiter Christian Schneider und Sebastian Limper, Leiter Immobilien-Center der Sparkasse Wittgenstein. Als effektive Starthilfe vor allem für junge Menschen gilt die Wohnungsbauprämie. Seit 2021 gelten hier deutlich höhere Förderbeträge, auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 700 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 10 Prozent Prämie, also bis zu 70 Euro. Christian Schneider: „Die Wohnungsbauprämie erhalten alle ab 16 Jahren bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete.“
Vermögenswirksame Leistungen und Wohnriester
Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag, also maximal 43 Euro im Jahr. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. „Hier müsste der Staat dringend anpassen“, wünscht sich Sebastian Limper. Als drittes gibt es die Wohn-Riester-Förderung. Hier sind nicht nur die Einzahlungen während der Sparphase förderfähig, die Zulagen fließen auch in der Tilgungsphase weiter und verringern so - ähnlich wie Sondertilgungen - die Restschuld und die Laufzeit des Darlehens erheblich. Limper: „Jeder Förderberechtigte erhält 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 300 Euro und für vor 2008 Geborene 185 Euro Kinderzulage.“ Diese Beträge bekommen all jene, die 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Bausparvertrag einzahlen, jedoch mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen.