Siegen-Wittgenstein. Kauf und Modernisierung von älteren Häusern sollen unterstützt werden. Hier gibts alle Informationen zu diesem außergewöhnlichen Programm.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein fördert Kauf und Modernisierung von Eigenheimen

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen und junge Familien nur schwer zu realisieren. Egal ob neu bauen oder kaufen und sanieren: Überall steigen die Kosten.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein unterstützt deshalb Hauseigentümer, die in diesem Jahr bereits ein älteres Haus gekauft oder modernisiert haben oder dies noch kurzfristig planen.

So viel Geld gibt es

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 5.000 Euro. Für jedes Kind unter 18 Jahren und für junge Paare und Familien erhöht sich die Fördersumme um je 1.000 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 8.000 Euro.

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Gefördert wird der Erwerb und die Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden zur Eigennutzung, die älter als 50 Jahre sind (vor Baujahr 1972). Mit dem Eigenheimzuschuss möchte der Kreis zusätzliche Anreize für die Nutzung von älteren Wohnhäusern schaffen, die bezugsbereit sind, aber ggf. noch modernisiert werden müssen. Gerade in Zeiten von hohen Energie- und gestiegenen Baukosten soll der kreiseigene Zuschuss eine Abmilderung der Modernisierungskosten darstellen.

Antragsfrist endet am Jahresende

Anträge auf den kreiseigenen Eigenheimzuschuss sind nach Bezug bis zum 31. Dezember 2022 möglich und können ab sofort digital auf dem Service-Portal des Kreises Siegen-Wittgenstein unter portal.siegen-wittgenstein.de oder über das auf www.siegen-wittgenstein.de abrufbare Antragsformular, Stichwort „Zuschussförderung“, gestellt werden. Auch die Förderrichtlinie ist dort abrufbar.

Die Antragstellung muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach dem Erwerb bzw. Abschluss der Modernisierung erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Eine Bezuschussung ist möglich, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Geld stammt aus dem kreiseigenen Wohnraumförderungsprogramm und gewährt auf Basis der Förderrichtlinie des Kreises Siegen-Wittgenstein einen Zuschuss für die Nachnutzung von Bestandsimmobilien.

Für weitere Informationen zu den kreiseigenen Fördermöglichkeiten stehen Silas Reuter (Telefon: 0271 333-1944) und Petra Hanstein (Telefon: 0271 333-1943) vom Bauamt des Kreises Siegen-Wittgenstein gerne zur Verfügung.