Bad Berleburg/Erndtebrück. Palisaden im Wert von 2500 Euro in Schameder beschädigt: Die Angeklagte habe davon nichts bemerkt. „Der Brief der Polizei war ein Schock.“
Immer wieder kommen der Angeklagten die Tränen, während sie von ihrer Autofahrt am 8. April dieses Jahres berichtet, bei der sie in Schameder mehrere Palisaden im Wert von 2500 Euro beschädigt haben soll. „Ich kann mir das nicht vorstellen, ich habe wirklich nichts gemerkt, sonst hätte ich doch angehalten“, sagte sie am Dienstagmorgen vor dem Bad Berleburger Amtsgericht. Dort musste sie sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Am Ende wurde das Verfahren gegen die 27-Jährige eingestellt – gegen eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro.
Es ist der 8. April, als die Angeklagte im Rohrbacher Weg unterwegs ist – trotz Straßensperrung. „Da fuhren auch andere Autos lang, daher habe ich mir dabei nichts gedacht. Die Absperrung war bereits so weit an der Seite, dass ich dort mit meinem Auto her passte. Ich wollte niemanden schaden“, sagte die Angeklagte unter Tränen vor Gericht. Dass sie dabei einen Schaden in Höhe von 2500 an den Palisaden einer Firma verursacht haben soll, habe sie nicht bemerkt.
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„Als ich später deswegen Post bekam, war ich richtig schockiert“, so die Angeklagte. Sie wollte sich ein Bild vor Ort machen und kam mit dem Geschädigten ins Gespräch. Ein Zeuge, der zum Zeitpunkt des Geschehens vor Ort war, berichtete von einem lauten Schlag. „Doch die Fahrerin fuhr einfach weiter.“ Er merkte sich das Kennzeichen. So wurde die Fahrerin später ermittelt.
Kein Schaden am Auto
Und die ließ ihren Wagen daraufhin in einer Werkstatt untersuchen. „Man sagte mir, wenn das stimmt, müsste man dies am Unterboden meines Autos sehen.“ Doch laut Werkstattbericht wurden am Unterboden des Autos keinerlei Beschädigungen festgestellt, die darauf hindeuten, dass die 27-Jährige den Schaden an den Palisaden verursacht haben soll.
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„Es bleibt zudem zu klären, wie hoch der Schaden am Ende wirklich ist, der durch Sie zustande kam, wenn, wie Sie sagen, auch andere Autos dort lang gefahren sind“, sagte Richter Torsten Hoffmann. Hierzu sei ein Gutachten notwendig.
Da die Geschädigte jedoch strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist und auch sonst das Vergehen nicht so „gravierend“ sei, wurde das Verfahren unter bestimmten Auflagen eingestellt. „Ich denke, dass die Verhandlung hier und die Geldbuße in Höhe von 900 Euro dennoch ein Denkzettel für Sie ist, damit dies nicht noch einmal vorkommt“, mahnte der Richter.