Bad Laasphe. „Ich habe die ganze Nacht durchgeballert und morgens weitergemacht.“ Weil er dann noch Fahrrad fuhr, stand der Bad Laaspher vor Gericht.

Weil er sich nach über 40 Jahren dauerhaftem Alkoholkonsum gewillt zeigt, eine stationäre Therapie zu machen, entgeht ein 57-jähriger Bad Laaspher gerade so der Haft. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den einschlägig Vorbestraften wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Auflagen für diese sind empfindlich: Der Angeklagte muss engmaschig mit seiner Bewährungshelferin zusammenarbeiten, 250 Sozialstunden ableisten und binnen vier Monaten eine stationäre Therapie antreten. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.

Alkohol im Übermaß keine Seltenheit für den Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft Siegen legt dem Angeklagten zur Last, im Juli dieses Jahres mit 2,18 Promille mit seinem Fahrrad durch Bad Laasphe gefahren zu sein. „Ich hatte was getrunken. Ein bisschen viel. Ich habe die ganze Nacht durchgeballert und direkt um neun Uhr morgens weitergemacht“, äußert sich der 57-Jährige zu den Anschuldigungen. Er habe am Tag vor der Straftat eine große Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin gehabt, zu der die Polizei hinzugezogen worden war. Doch dass der Angeklagte Alkohol im Übermaß trinkt, ist keine Seltenheit. Seit seinem 13. Lebensjahr trinke er laut eigenen Angaben dauerhaft.

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Und der Alkohol ist es auch, der ihn immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz bringt: In dem Vorstrafenregister des Bad Laasphers befinden sich 25 Eintragungen — die allermeisten Straftaten hatte er in stark alkoholisiertem Zustand begangen. In nüchternem Zustand macht der 57-Jährige einen durchaus reflektierten und umgänglichen Eindruck — das findet auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. „Ich muss mich ändern, anders geht es nicht mehr weiter“, gesteht der Angeklagte sich ein. Denn anderenfalls würde er immer wieder Zeit im Gefängnis verbringen müssen — und davon scheint der 57-Jährige die Nase voll zu haben.