Bad Laasphe. Er habe nicht gewusst, dass die Waffe, die er bei sich trug, illegal ist. Um eine Verurteilung kam der junge Mann aus Haiger dennoch nicht herum.

Eine „Monkey Fist“ (Affenfaust) beschreibt eine in Deutschland verbotene Totschläger-Waffe. Bei der Nahkampfwaffe handelt es sich um eine Schnur, die an einem Ende eine Schlaufe und am anderen Ende einen Wurfknoten aufweist, in dessen Inneren sich eine Metallkugel zum Beschweren befindet. Eine solche Waffe hatte die Polizei in Bad Laasphe bei einem 22-Jährigen jungen Mann aus Haiger sichergestellt.

Angeklagte bleibt der Verhandlung fern

Nun hätte der Beschuldigte wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Berleburg Platz nehmen müssen. Doch der 22-Jährige, der bereits wegen Körperverletzungsdelikten unter laufender Bewährung steht, blieb dem Sitzungssaal fern. Richter Torsten Hoffmann erließ infolgedessen einen Strafbefehl gegen den Angeklagten.

Lesen Sie auch: Erndtebrück: Verhandlung wegen Impfpass-Fälschung vertagt

Das Urteil: Eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Richter Hoffmann lag die Information vor, dass der 22-Jährige nicht gewusst habe, dass der Besitz einer „Monkey Fist“ illegal sei. Deswegen geht der Richter in diesem Fall von Fahrlässigkeit aus.