Aue-Wingeshausen. Der Investor will auf Nummer sicher gehen, bevor er einen Bauantrag stellt. Diese Dinge muss der der Kreis jetzt prüfen.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein äußert sich auf Nachfrage dieser Zeitung zu den fünf Windkraftanlagen, die der bayerische Energiekonzern BayWa r.e. gemeinsam mit der Waldgenossenschaft Wingeshausen-Aue auf dem Sohl zwischen den beiden Ortschaften errichten möchte. Der Kreis macht – wie der Investor – deutlich, dass es sich um eine Vorprüfung handelt, es noch keinen Bauantrag gebe. Was Gegenstand der Vorprüfung ist und wie es jetzt weiter, geht erläutert der Kreis schriftlich.

Lesen Sie auch:

So äußert sich die Kreisverwaltung

„Wir können bestätigen, dass dem Kreis von der BayWa r.e. Wind GmbH für die Windpark Bad Berleburg GmbH Co. KG ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für fünf Windenergieanlagen (jeweils max. Nabenhöhe 170 m über Grund, max. Gesamthöhe 250 m über Grund, Nennleistung 6,6 MW) vorliegt. Die vorgesehenen Standorte liegen östlich der Ortsteile Aue und Wingeshausen auf dem Gebiet der Stadt Bad Berleburg.

Planungsrechtliche Kriterien

Mit dem beantragten Vorbescheid soll vorab geprüft werden, ob das Vorhaben planungsrechtlich generell mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und den jetzigen Planungsabsichten der Stadt Bad Berleburg sowie den Zielen der Raumordnung vereinbar erscheint. Daneben wurde beantragt zu prüfen, ob mit der Errichtung der Anlagen potenziell eine Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen verbunden sein könnte.

Unterschied zum Genehmigungsverfahren

Alle anderen Aspekte, die ggf. in einem späteren vollumfänglichen Genehmigungsverfahren geprüft werden müssten – z.B. die Vereinbarkeit des Vorhabens mit sonstigen Regelungen des Landschafts-, Natur-, Wasser-, Abfall- oder lmmissionsschutzrechts – sind nicht Gegenstand des jetzt eingeleiteten Verfahrens.

Stellungnahme der Stadt Bad Berleburg wichtig

Durch den Kreis ist in diesen Tagen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und damit auch der Stadt Bad Berleburg eingeleitet worden, die im Regelfall bis zu acht Wochen dauern kann. Der weitere Ablauf des Verfahrens hängt dann auch maßgeblich von den Stellungnahmen der Stadt und der beteiligten Fachbehörden ab. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch keine, auch keine vorläufige, Einschätzung dazu möglich, ob das Vorhaben eher zulässig oder eher unzulässig erscheint.“